Nutzung von Regen- und Brunnenwasser

Bis an den Rand gefüllte Regentonne

Ist erlaubt: Die Nutzung von Regenwasser als Gießwasser, das über die Dachfläche in einer Regentonne gesammelt wird


(c)Karin Jähne_pixelio.de

 

Bei der Nutzung von Grundwasser (Brunnen), der Nutzung von Dachflächenwasser zu Gießzwecken sowie der Nutzung dieser Wasserquellen als Brauchwasser (z.B. Toiletten- spülung, Waschmaschine) sind aus wasserrechtlicher und satzungsrechtlicher Sicht und in der technischen Ausführuna eine Vielzahl von Punkten zu berücksichtigen.

Die Entnahme von Wasser aus Bächen und Seen ist in geringfügigen Mengen (z.B. mit einer Gießkanne) erlaubt. Dies gilt nicht für die Entnahme größerer Mengen (z.B. Fässer, Tankbehälter) und mit motorbetriebenen Pumpen. Hierfür ist im Einzelfall beim Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. In Trockenzeiten ist die Entnahme von Wasser auch in geringen Mengen nicht erlaubt.

Ein Brunnen zur Entnahme von Grundwasser für Gießzwecke im Garten eines Einfamilienhauses darf nicht ohne Bohranzeige auf Grundlage des Wassergesetzes von Baden-Württemberg errichtet werden, jedoch ist die Benutzung des Grundwassers für Gießzwecke im Garten eines Einfamilienhauses aus wasserrechtlicher Sicht erlaubnisfrei.

Wird Wasser aus der Trinkwasserleitung zu Gießzwecken genutzt, so kann bei einem jährlichen Verbrauch von über 20 m3 Gießwasser hierfür eine Abwassergebührenrückerstattung bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

Merkblatt mit übersichtlichen Grafiken und Tabellen

Zu diesem Themenkomplex hat das Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht mit Beteiligung des Eigenbetriebes Umwelttechnik und der Stadtwerke ein Merkblatt erarbeitet, das Sie als PDF-Datei herunterladen können.

Das Merkblatt erläutert an ausgewählten Beispielen mit verständlichen Zeichnungen, welche Nutzungen erlaubt sind und welche nicht .


Kontakt

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Abteilung: Umwelt- und Gewerbeaufsicht
Name: Rudolf-Karl Teichmann
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Email: rudolf-karl.teichmann@baden-baden.de
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Eigenbetrieb Umwelttechnik