Ökokonto / Kompensationsverzeichnis

Grüne Pflanze wird mit den Händen in die Erde verpflanzt

(c)Jutta Schnecke/pixelio.de

Das Ökokonto ist ein Instrument zur Bevorratung künftig erforderlicher Ausgleichsflächen und –maßnahmen, d.h. mit dem Ökokonto können ökologische Aufwertungsmaßnahmen freiwillig auf Vorrat durchgeführt und später für den Ausgleich eigener Eingriffe oder Eingriffe anderer Vorhabenträger im Außenbereich (z.B. durch Bauvorhaben, Straßen- Wegebau, Leitungsverlegungen etc.) eingesetzt werden.

Das Bewertungsverfahren sowie das Verfahren zur Anerkennung und Handelbarkeit von Ökokonto-Maßnahmen sind durch die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) für Baden-Württemberg einheitlich geregelt.

 

Ausführliche Informationen zum naturschutzrechtlichen Ökokonto sowie  elektronischen Vordrucke findet man auf der Homepage Ökokonto Baden-Württemberg (siehe: mehr im Internet).

Nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) sind die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft in einem öffentlich einsehbaren Kompensationsverzeichnis zu erfassen.
Das Kompensationsverzeichnis mit den Abteilungen „Ökokonto“ und „Eingriffskompensation“ wird landeseinheitlich geführt. Die naturschutz-rechtlichen Ökokontomaßnahmen sowie die bereits einem naturschutz-rechtlichen Eingriff zugeordneten Kompensationsmaßnahmen im Stadtkreis Baden-Baden sind im Internet abrufbar (siehe: mehr im Internet).

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  76530 Baden-Baden
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Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht

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