Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
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Bei der Erarbeitung oder Fortschreibung eines Flächennutzungsplanes sehen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen vor, zu erwartende Eingriffe in den Naturhaushalt durch die geplante Umnutzung von Flächen einer Umweltprüfung zu unterziehen. Der daraus folgende Umweltbericht muss als Teil der Begründung dargelegt werden. Wichtiger Bestandteil der Umweltprüfung ist hierbei auch die Prüfung von Planungsalternativen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen. Der Umweltbericht legt die ermittelten und bewerteten Belange des Naturschutzes dar (§ 2a BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen; es muss in der zusammenfassenden Erklärung im Abschlussbericht beigefügt werden (§ 6 Abs. 5 BauGB). Die erheblichen Umweltauswirkungen als Folge der Umsetzung der Planung sind zu überwachen (gem. § 4c BauGB). Die gewählte Konzeption der Überwachung ist im Umweltbericht darzulegen. |
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Zuständiges Amt:
Fachgebiet Stadtentwicklung




