e-Bürgerdienste: Wahlen
Die e-Bürgerdienste zum Thema Wahlen sind sogenannte Online-Dienste
Online-Dienste sind bedienerfreundliche Formulare mit Eingabefeldern, die Sie direkt am PC ausfüllen und sofort über das Internet versenden können. Das ist bei Anträgen möglich, bei denen keine Unterschrift nötig ist.
Wenn Sie dem Link "Wahlscheinantrag " (siehe Online-Dienst) folgen, können Sie einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen direkt im Internet bestellen.
Ab sofort ist es möglich, Unterlagen für die Briefabstimmung (Volksabstimmung am 27. November über das "S 21-Kündigungsgesetz“) zu beantragen.
Das Wahlamt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Versand der Unterlagen an die Stimmberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorgaben erst ab dem 07.11.2011 zulässig ist.
Die Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie bekommen haben, ist zwingend für den Antrag erforderlich, da bestimmte Daten zur Identifikation Ihrer Person im Wahlamt benötigt werden.
Technische Voraussetzungen
Die Datenübermittlung bei der Nutzung der Online-Dienste ist zu Ihrer Sicherheit verschlüsselt. Dafür benötigen Sie einen Browser, der eine SSL-Verschlüsselung unterstützt.




Wahlscheinantrag
