Lärmaktionsplan

Lärmmessung mit einem technischen Gerät an einer Autostraße

Foto: Caro/Teich

Für viele Menschen ist Lärm das Umweltproblem Nr. 1. So sehen sich in Deutschland über 60 % der Menschen durch laute Geräusche belästigt.

Es besteht akuter Handlungsbedarf, effektive Maßnahmen zu ergreifen. Daher hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2002 als wichtigen Schritt die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet.

Sie ermöglicht es, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit harmonisierten Verfahren zu ermitteln und einheitlich darzustellen. Schwerpunktmäßig wird der Verkehrslärm betrachtet, da er den Hauptteil des Umgebungslärms darstellt.

Wie von der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der Verordnung über Lärmkartierung (34. BImSchG) gefordert, hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) 2007 in einer 1. Stufe eine Lärmkartierung der am stärksten belasteten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landstraßen mit mehr als 16.400 Kfz/Tag) in Baden-Württemberg erstellt. So wurde durch die LUBW der Verkehrslärm der BAB 5, B 3 und der B 500 (Teile), die über Baden-Badener Gemarkung verlaufen, ermittelt.

In der zweiten Stufe werden die Hauptverkehrstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/24 h und die Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 82 Zügen pro Tag erfasst. Die entsprechenden Lärmkartierungen sollen bis zum 30.06.2012 und die anschließenden Lärmaktionspläne bis zum 18.07.2013 erarbeitet werden.

 
Lärmaktionsplan vom Gemeinderat verabschiedet

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz sind auf der Grundlage der Lärmkartierung der LUBW von den Gemeinden zwingend Lärmaktionspläne aufzustellen. Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2008 die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für Baden-Baden gem. der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen und gleichzeitig das Büro BS Ingenieure aus Ludwigsburg mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplans beauftragt. Da die Themen Verkehr, Luft, Lärm stark miteinander gekoppelt sind, erfolgte eine Einbettung in das strategische Entwicklungskonzept Baden-Baden 2020.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans, welcher aus einem Textteil und Planunterlagen besteht, wurde im Bau- Umwelt- und am 07.04.2011 vorgestellt. Die öffentliche Auslegung sowie die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange am Verfahren wurden hierbei beschlossen.

Nach Abschluss des Verfahrens im Juni 2011 hat der Gemeinderat am 04.07.2011 einstimmig den Lärmaktionsplan beschlossen. Weitere Informationen

  • Webseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (siehe "mehr im Internet")

  • Belasteten-Zahlen durch Umgebungslärm: Webseite des Bundesumweltministeriums (siehe "mehr im Internet")