Gestaltungsrichtlinien vom 8.12.2009

Das Erscheinungsbild der Innenstadt von Baden-Baden ist ein wichtiges Gut für Bürger, Gewerbetreibende und Gäste.

Neben den Gebäuden und Grünanlagen prägen private und öffentliche Nutzungen sowie Möblierungselemente den Charakter und das äußere Erscheinungsbild der Stadt.

Die Möblierung nimmt zu und verändert das Stadtbild schleichend. Die Entwicklung hin zu einer Privatisierung des öffentlichen Raumes stößt zunehmend auf Kritik.

Baden-Baden steht heute mehr denn je für eine harmonische Verbindung aus historischem Erbe, kultureller Vielfalt, gehobener Lebensqualität und wirtschaftlicher Kontinuität.

Werbeanlagen - Sondernutzung - Gesamtanlagenschutz

Bestehende Vorschriften zum Schutz des Stadtbildes reichen nicht aus, um die Gestaltqualität der Möblierung im öffentlichen Raum ausreichend zu lenken:

Denn:

• Die Werbeanlagensatzung regelt Art, Umfang und Gestaltung von Werbeanlagen am Gebäude.

• Die Sondernutzungssatzung regelt Art und Umfang von Sondernutzungen (z.B. Tische, Stühle, Warenträger) im öffentlichen Straßenraum.

• Die Gesamtanlagenschutzsatzung für die Innenstadt macht
alle Veränderungen am geschützten Bild der Gesamtanlage denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig.


Es gab bislang kein einheitliches gestalterisches Konzept, das alle bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen umfasst hätte und transparent und nachvollziehbar ist.


Daher wurde zunächst ein Gestaltungskonzept erstellt; dieses Konzept ist in fortentwickelter Form die Grundlage für die Gestaltungsrichtlinien, die der Gemeinderat am 25.01.2010 beschlossen hat („Richtlinie für die Gestaltung von privaten Nutzungen auf öffentlich gewidmeten Flächen im Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung“ – Gestaltungsrichtlinie –).

Anlass

  • Wunsch nach vergleichbaren und transparenten Beurteilungskriterien für private Möblierungen im öffentlichen Raum

  • Wunsch nach Gestaltungskriterien für städtische Möblierungen

  • Wunsch der Händler und Gastronomiebetriebe in der Sophienstraße nach stärkerer Berücksichtigung ihrer Belange
Ziele

  • Entwicklung von Leitlinien für die zukünftige Gestaltung privater und städtischer Nutzungen

  • Schutz und Stärkung des einzigartigen und wertvollen Stadtbildes

  • Sicherung der Qualität einer niveauvollen und sparsamen Möblierung des Straßen- und Platzraumes.
Inhalt

Anhand dieser Richtlinien sollen Qualitätsstandards definiert und die zunehmende Privatisierung des öffentlichen Raumes verhindert werden. Dabei werden sowohl städtische als auch private Möblierungen überprüft und jeweils gesonderte Richtlinien entwickelt. Es ist nicht beabsichtigt, starre und unveränderbare Strukturen zu schaffen, sondern...

  • private und städtische Möblierungen, die wesentlich zum Erhalt der Lebendigkeit einer Stadt beitragen, werden in eine aufeinander abgestimmte Richtung gelenkt. Um dabei die Kreativität des Einzelnen zu fördern, gibt es zahlreiche Wahlmöglichkeiten (z.B. von Stühlen, Blumentrögen etc.). Diese können individuell - je nach Geschmack und Verkaufskonzept - von dem einzelnen Gewerbetreibenden oder Gastronomen umgesetzt werden.

  • die Aufzählung von gelungenen Beispielen für eine geordnete und qualitativ hochwertige Gestaltung der Innenstadt gibt den Bürgern und der Verwaltung eine Orientierung.

     
  • Die Verwaltung bietet dem Einzelnen eine Beratung an, um individuelle Lösungen gemeinsam mit den Betroffenen zu entwickeln.

  • Flächenvorgaben gelten nur für private gewerbliche Warenauslagen und nicht für gastronomische Nutzungen. Diese Flächen werden nach wie vor im Rahmen der Sondernutzungsgenehmigung individuell festgelegt.


Geltungsbereich

Grafik: Innenstadt Baden-Baden mit den Grenzen für die Gültigkeit der Gesamtanlagenschutzsatzung

Der Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinien entspricht dem Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung (siehe Bild).

 
Zeitplan und Verlauf des Verfahrens

27.07.2009
Der Gemeinderat stellt das Konzept – nach Diskussion und Abstimmung mit Geschäftsleuten und Gastronomen aus der Innenstadt – als Arbeitspapier vor.

10.08.2009 bis 09.10.2009
Das Konzept liegt öffentlich aus. Interessierte können Anregungen und Bedenken vorbringen.

01.10.2009
Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung im Rathaus: Die vorgebrachten Anregungen der Bürgerschaft sowie zahlreiche Beiträge in der Presse verdeutlichen den Stellenwert des Themas. Die Verwaltung erarbeitet Richtlinien für die private und die städtische Möblierung.

25.01.2010
Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinien.