Ortschaftsrat
Der Ortschaftsrat wird gleichzeitig mit dem Gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er berät die örtliche Verwaltung, und hat ein Vorschlagsrecht in allen Fragen, die die Ortschaft betreffen. Der Ortschaftsrat hat in den Angelegenheiten das Entscheidungsrecht, die ihm vom Gemeinderat übertragen wurden.
Der Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats. Die Vertreter der Ortsvorsteher werden aus der Mitte der Mitglieder des Ortschaftrates gewählt.
- Ebersteinburg: 7 Mitglieder
- Haueneberstein: 10 Mitglieder
- Sandweier: 12 Mitglieder
- Rebland: 18 Mitglieder




