EU-Dienstleistungsrichtlinie

Grafik mit der Karte von Europa und Text. Europäische Dienstleistungsrichtlinie: *Bürokratische Hindernisse abbauen *Handel mit Dienstleistungen fördern

Grafik: (c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

 

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Entwicklung und Förderung des Binnenmarktes der Europäischen Gemeinschaft. Sie soll sicherstellen, dass sowohl die Erbringer als auch die Empfänger von Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten effektiver und unkomplizierter miteinander kommunizieren und ihre Leistungen austauschen können.

Hierzu werden in den Mitgliedstaaten Einheitliche Ansprechpartner als zentrale Anlaufstellen für Dienstleistungserbringer und -empfänger eingerichtet.

Über das Service-Portal des Landes (www.service-bw.de) können Bürger und Kunden aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestimmte Dienstleistungen, die innerhalb von Baden-Württemberg angeboten werden, vom PC aus beantragen.

Ziel ist, dass immer mehr komplette Vorgänge - von der Antragstellung bis zum Bescheid - auf elektronischem Wege abgewickelt werden können.

Elektronische Verfahrensabwicklung

Zur Nutzung der elektronischen Verfahrensabwicklung benötigen Sie vorab folgendes:

Registrierung in mein service-bw
Falls Sie noch nicht in "mein service-bw" (MSBW) registriert sind, holen Sie dies bitte vor der Verfahrensabwicklung nach:

Registrierung in: mein service-bw


Einwilligungsstatus in mein service-bw
In "mein service-bw" (MSBW) müssen Sie dem Online-Verfahren zustimmen. Wenn dies noch nicht geschehen ist, loggen Sie sich bitte in "mein service-bw" ein und erteilen Sie die Genehmigung.

Anmeldung in: mein service-bw