Offenlage
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung
"Wohnen am Weinberg"
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachgebiet Stadtplanung sowie in der Ortsverwaltung Rebland, Verwaltungsstelle Varnhalt, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Anschrift der Verfasser zweckmäßig. Die Ergebnismitteilungen werden erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Satzungsbeschluss versandt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Nicht fristgerechte Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner weisen wir darauf hin, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm keine Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
| Ansprechpartner(in) | |
| Fachgebietsleiter | |
| Name: | Kurt Armbruster |
| Telefon: | (07221) 93-25 50 |
| Telefax: | (07221) 93-25 62 |
| Email: | kurt.armbruster@baden-baden.de |
| Raum: | 631 |
| Ansprechpartner(in) | |
| Sachbearbeiter | |
| Name: | Anton Resch |
| Telefon: | (07221) 93-25 52 |
| Telefax: | (07221) 93-25 62 |
| Email: | anton.resch@baden-baden.de |
| Raum: | 627 |




Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Wohnen am Weinberg