Urlaubs- und Reisezeit steht bevor: Sind Reisepass, Personalausweis noch gültig?

Neuer elektronischer Reisepass mit rotem Einband.
 

Baden-Baden. Rechtzeitig vor Antritt einer Urlaubsreise sollte man Ausweis und Reisepass auf deren Gültigkeit überprüfen. Alle Ausweisarten lassen sich entweder beim Bürgerbüro Briegelacker, im Bürgerbüro Rathaus oder bei den Ortsverwaltungen beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis: Zum Beantragen eines neuen Personalausweises sind der bisherige Personalausweis und ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) vorzulegen. Die Gebühr beträgt 28,80 Euro, die Antragstellung muss durch den Antragsteller persönlich erfolgen. Die Ausweispflicht beginnt grundsätzlich mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

Wird erstmals ein Personalausweis beantragt, so dient meist der Kinderausweis als Grundlagendokument. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Antragstellern, die unter 24 Jahre alt sind, sechs Jahre, die Gebühr für dieses Dokument beträgt 22,80 Euro. Hat der Antragsteller das 24. Lebensjahr vollendet, so gilt der Personalausweis zehn Jahre.

Reisepass

Um einen Reisepass beantragen zu können, bedarf es der Vorlage des bisherigen Reisepasses. Soll erstmals ein Reisepass ausgestellt werden, so gilt der Personalausweis als Grundlage. Das Passbild für den Reisepass darf ebenfalls nicht älter als sechs Monate sein. Außerdem muss das Bild biometrietauglich sein. Auch hier kann der Antrag nur persönlich gestellt werden.

Die Gebühr für den Reisepass beträgt bei Antragstellern, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 59 Euro. Der Pass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Bei Antragstellern, die jünger als 24 Jahre sind, fallen Gebühren von 37,50 Euro an. Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre.

Antragsteller, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Reisepass beantragen möchten, müssen zusätzlich eine unterschriebene Zustimmungserklärung und die Ausweispapiere der Sorgeberechtigten vorlegen.

Wenn es ganz schnell gehen muss...

Muss es besonders schnell gehen und soll ein Reisepass innerhalb von vier Arbeitstagen von der Bundesdruckerei fertig gestellt werden, so fällt eine zusätzliche Expressgebühr von 32 Euro an. Für Vielreisende gibt es die Möglichkeit, einen Pass mit 48 Seiten (gegenüber 32 Seiten) zu beantragen. Der Aufpreis hierfür beträgt 22 Euro.

Auch für den „Notfall“, also in Fällen, in denen ohne Zeitaufschub ein Ausweisdokument benötigt wird, gibt es meistens Lösungen:
So ist es möglich, zeitgleich mit dem Personalausweis einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser wird gleich beim Bürgerbüro oder der Ortsverwaltung ausgestellt und ausgehändigt. Der vorläufige Personalausweis ist für drei Monate gültig und kostet acht Euro. Ein vorläufiger Reisepass kann ebenfalls sofort ausgestellt und ausgehändigt werden. Voraussetzung dafür ist, neben dem bisherigen Pass, ein biometrisches Passbild sowie das persönliche Beantragen. Die Gebühr beträgt 26 Euro, die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Ersatz bei Verlust oder Diebstahl

Wurde das bisherige Ausweisdokument verloren oder ist es gestohlen worden, so muss im Zusammenhang mit der Neubeantragung eine Verlustanzeige durch die Behörde entgegengenommen werden. Bei der Urlaubsplanung ist es auch wichtig, die Ausweise der mitreisenden Kinder zu überprüfen.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die zur Auswahl stehen.


Grundsätzlich gibt es für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Möglichkeit, einen Kinderreisepass auszustellen. Hierzu sind eine Abstammungsurkunde des Kindes erforderlich, eine schriftliche Zustimmungserklärung sowie die Ausweise der Sorgeberechtigten und ein biometrisches Passbild. Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Bei Kindern, die das 10. Lebensjahr bereits vollendet haben oder es in Kürze vollenden, muss das Kind ebenfalls zur Beantragung zum Unterschreiben mitkommen. Die Gültigkeitsdauer beträgt ab der Ausstellung, die sofort bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt, sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.

Eine Verlängerung um sechs Jahre ist möglich, jedoch ebenfalls längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Anstelle des Kinderreisepasses kann auch vor Entstehen der gesetzlichen Ausweispflicht ein Personalausweis beantragt werden. Gibt es bisher keinen Kinderausweis als Grundlage, so ist ebenfalls eine Abstammungsurkunde, die Zustimmung und die Ausweise der Sorgeberechtigten, ein Passbild und die persönliche Beantragung erforderlich. Die Gebühr beträgt hierfür 22,80 Euro, die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre. .

Darüber hinaus kann auch für Kinder ein Reisepass beantragt werden, der sechs Jahre gültig ist. Erforderlich hierzu sind der Kinderausweis oder die Abstammungsurkunde, Zustimmung und Ausweise der Sorgeberechtigten und ein biometrisches Passbild. Fingerabdrücke werden für Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr bei Antragstellung genommen, die Unterschrift des Kindes ist ab vollendetem 10. Lebensjahr des Kindes erforderlich. Zu entrichten ist eine Gebühr von 37,50 Euro.

Offene Fragen am besten schon telefonisch klären

Die maximale Ausstellungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt acht Wochen. Dieser Zeitraum wird zwar selten ausgeschöpft, sollte aber bei der Urlaubsplanung und der möglichen Beantragung von Ausweispapieren mit eingerechnet werden, um vor dem Urlaub unnötigen Stress möglichst zu vermeiden.

Wichtige Informationen darüber, welches Ausweispapier zur Einreise in bestimmte Länder erforderlich ist, können auch im Internet auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden (www.auswaertiges-amt.de). Dort sind sämtliche Länder mit den aktuell gültigen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige veröffentlicht.

Darüber hinaus sind dort wichtige Hinweise auf Gepflogenheiten, Einfuhrbestimmungen, deutsche Vertretungen im Ausland usw. zu finden. Auch die Reiseveranstalter und Reisebüros geben Auskünfte. Die Ausweisbehörden können zu Fragen der Einreisebestimmungen keine verbindlichen Auskünfte geben.

Abschließend weist das Bürgerbüro darauf hin, dass offene Fragen zur Beantragung von Ausweispapieren gerne vorab telefonisch geklärt werden können, um so Probleme oder zusätzliche Wege von vornherein auszuschließen. Gerne geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros sowie der Ortsverwaltungen Auskunft: Telefon (07221) 93-0).

Weitere Informationen

Siehe auch: Lebenslage Personalausweis - Reisepass