Landschaftsplan

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Aufgaben und Ziele

Der Landschaftsplan ist ein eigenes örtliches Planwerk ohne Rechtsverbindlichkeit. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermitteln und Maßnahmen und Erfordernisse zu deren Verwirklichung aufzuzeigen.
Nachstehende ökologische Ziele werden hier formuliert:

  • die Erhebung und Beurteilung der im Stadtkreis vorhandenen Ausprägungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Arten und Biotope sowie Landschaftsbild und Erholung,
     
  • die Entwicklung eines Leitbilds als Orientierung und Zielausrichtung für eine nachhaltige Entwicklung und – darauf aufbauend –
  • die Beschreibung der notwendigen und möglichen landschaftspflegerischen Maßnahmen.