Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamts Baden-Baden berät und begleitet Jugendliche (14-17 Jahre) und deren Eltern sowie Heranwachsende (18-21 Jahre) während eines Strafverfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Maßnahmen des Jugendgerichts sollen vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken.
Aufgaben der Vertreterinnen und Vertreter der Jugendgerichtshilfe
- Sie prüfen, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und vermitteln weitergehende Beratungen und Hilfen (z.B. bei Drogen- oder Familienproblemen).
- Sie berichten dem Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen und bringen somit sozialpädagogische Gesichtspunkte zur Geltung.
- Sie können dem Gericht Vorschläge für erzieherische Maßnahmen machen. Dabei vertritt die Jugendhilfe weder die Verteidigung noch die Interessen der Staatsanwaltschaft.
- Sie überwachen gerichtlich angeordnete Auflagen und Weisungen sowie Auflagen der Staatsanwaltschaft im Diversionsverfahren. (Bei der Diversion sieht die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung ab.)