Jugendgerichtshilfe

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Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamts Baden-Baden berät und begleitet Jugendliche (14-17 Jahre) und deren Eltern sowie Heranwachsende (18-21 Jahre) während eines Strafverfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Maßnahmen des Jugendgerichts sollen vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken.

Aufgaben der Vertreterinnen und Vertreter der Jugendgerichtshilfe

  • Sie prüfen, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und vermitteln weitergehende Beratungen und Hilfen (z.B. bei Drogen- oder Familienproblemen).
  • Sie berichten dem Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen und bringen somit sozialpädagogische Gesichtspunkte zur Geltung.
  • Sie können dem Gericht Vorschläge für erzieherische Maßnahmen machen. Dabei vertritt die Jugendhilfe weder die Verteidigung noch die Interessen der Staatsanwaltschaft.
  • Sie überwachen gerichtlich angeordnete Auflagen und Weisungen sowie Auflagen der Staatsanwaltschaft im Diversionsverfahren. (Bei der Diversion sieht die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung ab.)