Amtspflege / Amtsvormundschaft

Im Bereich Vormundschaften / Pflegschaften des Jugendamts wird die gesetzliche Vertretung eines Kindes wahrgenommen. Dies kann sich auf die gesamte elterliche Sorge oder auf Teilbereiche der Personensorge wie Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsvorsorge, Anfechtung der Vaterschaft oder der Vermögenssorge erstrecken.

Das Jugendamt kann bei Bedarf Vormünder und Pfleger beraten und unterstützen.