Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
Hinweis
Die Fahrzeug-Ident-Nummer und Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind zwingend in Großbuchstaben einzugeben!
Hier können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern.
Voraussetzungen
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei einer Fahrzeugzulassung- oder ummeldung benötigt.
Somit also bei:
- Neuzulassung
- Halterwechsel
- Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk
- Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
- neuem Kennzeichen
- Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
- Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
- Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
- Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)
Erforderliche Unterlagen
- Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II