Eine Luftbildaufnahme zeigt vier Sportplätze, die an einen See grenzen.
© Landratsamt Rastatt/Benjamin Wedewart

Zentralklinikum: Stadt erachtet Bürgerbegehren als zulässig

Baden-Baden (11.03.2025). Die Stadt Baden-Baden erachtet das Anfang Februar eingereichte Bürgerbegehren zur Standortfrage des zukünftigen Zentralklinikums als zulässig. Diese Mitteilung erfolgte am Dienstag an die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative für den Erhalt des Klinikstandorts Baden-Baden. Die abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens trifft der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. März 2025.

Bürgerentscheid am 29. Juni?

Zu dieser Sitzung werden die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative eingeladen und erhalten die Gelegenheit, ihre Position zur Sach- und Rechtslage im Rahmen der Anhörung darzulegen. Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat zudem vorschlagen, den Bürgerentscheid am Sonntag, 29. Juni 2025, durchzuführen. Zur Abstimmung soll den Bürgerinnen und Bürgern folgende Frage vorgelegt werden: „Sind Sie dafür, dass die am 25.11.2024 vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse unter den Ziffern 1, 3 und 9 des Tagesordnungspunkts 7 aufgehoben werden und die Stadt Baden-Baden dem Bau eines neuen Zentralklinikums nur unter der Voraussetzung zustimmt, dass der Standort in Baden-Baden liegt?“

Weitere Informationen

Am 25. November 2024 fasste der Gemeinderat mehrheitlich einen Beschluss, der den Bau des Klinikums Baden-Baden/Rastatt auf dem Grundstück „Am Münchfeldsee“ in Rastatt vorsieht. Am 12. Februar 2025 wurde ein Bürgerbegehren eingereicht, das sich gegen diesen Beschluss richtet. Die Stadtverwaltung hat das Bürgerbegehren umfassend auf seine formellen und materiellen Voraussetzungen geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass es zulässig ist. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen und die erforderlichen formalen Beschlüsse zur Durchführung eines Bürgerentscheids zu fassen.