
Fragen und Antworten zur Bundestagswahl im Überblick
Baden-Baden (14.01.2025). Im Vorfeld der Bundestagswahl hat das Wahlamt der Stadt Baden-Baden eine umfassende Liste erstellt, die die häufigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet. Bei der Stadt sind bereits viele Fragen eingegangen. Das Wahlamt gibt in der Übersicht zu den wichtigsten Anliegen Auskunft. Ob es um den Ablauf der Wahl, die Briefwahl oder wichtige Fristen geht – die Frageliste bietet kompakte und leicht verständliche Informationen rund um das Wahlgeschehen.
I. Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
1. Wann findet die Bundestagswahl statt?
Die Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
2. Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch Deutsche, die im Ausland leben, können bis 2. Februar 2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Wichtige Informationen zu Fristen und die Formulare sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin zu finden: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
3. Was wird gewählt?
Die Bürger wählen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die für die nächsten vier Jahre über die Regierungsbildung und Bundesgesetze entscheiden.
II. Wahlberechtigung und Anmeldung
4. Muss ich mich für die Wahl anmelden?
Nein, alle Wahlberechtigten erhalten bis 2. Februar 2025 automatisch eine Wahlbenachrichtigung, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
5. Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Falls Sie bis zirka drei Wochen vor der Wahl keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, um zu prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
III. Wahlverfahren
7. Wie läuft die Wahl ab?
Sie erhalten zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wählen Sie einen Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag.
8. Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Sie benötigen Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass).
9. Kann ich Briefwahl beantragen?
Ja, Briefwahl ist möglich. Sie können die Unterlagen mit dem Formular, über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online beantragen. Der Link wird frühestmöglich freigeschaltet. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich unzulässig. Der Versand der Briefwahlunterlagen ist frühestens nach dem Vorliegen der Stimmzettel möglich. Diese werden der Stadt von der Kreiswahlleitung Rastatt geliefert. Mit den Stimmzetteln rechnet die Stadtverwaltung am 6./7. Februar 2025 (die kurze Frist ist der Frist zur Aufstellung der Kandidaten und deren Zulassung zur Wahl geschuldet). Sie können auch – sobald hier in der Stadtverwaltung die Stimmzettel vorliegen – während der jeweiligen Öffnungszeiten direkt beim Wahlamt (Briegelackerstr. 21), dem Bürgerbüro am Jesuitenplatz oder -je nach Verfügbarkeit- bei Ihrer Ortsverwaltung wählen. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, müssen Sie vorher keinen Antrag auf Briefwahl stellen. Mit der Wahlbenachrichtigung und dem Ausweis/Pass erhalten Sie die Wahlunterlagen vor Ort und haben dort die Möglichkeit, sofort zu wählen. Damit entfällt die Postlaufzeit. An den Freitagen 14. und 21. Februar hat das Wahlamt jeweils bis 15 Uhr geöffnet.
10. Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abschicken?
Die Rückläufe der Wählenden müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Briefwahlunterlagen, die danach vorliegen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können die Briefwahlunterlagen ohne Freimachung in jeden (gelben) Postkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Wir empfehlen, diesen Weg bis spätestens Mittwoch vor der Wahl zu nutzen, je eher desto besser, da die Postlaufzeit variieren kann. Es ist zudem möglich, diese direkt bei der Stadtverwaltung bei einer der folgenden Stellen einzuwerfen:
- Wahlamt, Briegelackerstr. 21;
- Rathaus, Marktplatz 2;
- Je nach Verfügbarkeit Ortsverwaltungen (Ebersteinburg, Haueneberstein, Steinbach/Neuweier/Varnhalt, Sandweier)
IV. Besonderheiten und Regeln
11. Kann ich in jedem Wahllokal wählen?
Nein, Sie können nur in dem Wahllokal wählen, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist, es sei denn, Sie haben Briefwahl beantragt. In dem Fall können Sie mit dem „Wahlschein“, den Sie mit der Briefwahl erhalten, auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen. Sie müssen diesen Wahlschein allerdings zwingend vorlegen und sich ausweisen. Damit wird vermieden, dass Sie zwei Mal wählen.
12. Was passiert, wenn ich mich im Wahllokal nicht ausweisen kann?
Ohne gültigen Ausweis dürfen Sie nicht wählen, auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung haben. So wird sichergestellt, dass auch tatsächlich der Wahlberechtigte wählt.
13. Was mache ich, wenn ich Hilfe beim Wählen brauche?
Wähler mit Behinderungen können eine Assistenzperson mitbringen, die beim Ausfüllen des Stimmzettels hilft.
14. Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel falsch ausfülle?
Wenn Sie Ihren Stimmzettel versehentlich falsch ausfüllen oder beschädigen, können Sie im Wahllokal um einen neuen Stimmzettel bitten.
V. Nach der Wahl
15. Wann werden die Ergebnisse bekanntgegeben?
Die öffentliche Ermittlung der Wahlergebnisse, also die Auszählung, beginnt unmittelbar an die Schließung der Wahllokale um 18 Uhr. Mit den ersten vorläufigen Ergebnissen ist am späten Abend zu rechnen. Diese können Sie im TV oder im Internet verfolgen. Die Ergebnisse für die Stadt Baden-Baden werden auf der städtischen Webseite unter www.baden-baden.de veröffentlicht.
VI. Häufige Anliegen
16. Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?
Sie können am Wahltag gegen Vorlage eines Attests noch bis 15 Uhr Briefwahl direkt beim Wahlamt, Briegelackerstr. 21, beantragen. Eine andere Person kann mit Vollmacht die Unterlagen für Sie im Wahlamt abholen.
17. Darf ich ein Foto in der Wahlkabine machen?
Nein, das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist verboten, um die Geheimhaltung der Wahl sicherzustellen.
18. Was passiert, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalte?
Bis am Freitag vor der Wahl, 15 Uhr, können noch Wahlscheine beantragt werden. Am Wahltag selbst ist dies bis 15 Uhr nur aufgrund attestierter plötzlicher Erkrankung möglich (siehe Ziffer 16). Wir empfehlen, dass Sie am Freitag vor der Wahl am besten persönlich zum Wahlamt gehen und Ersatzunterlagen beantragen. Sie können dort auch direkt wählen (siehe Ziffer 9).