Gehwege von Eis und Schnee befreien
Baden-Baden (21.11.2024). Die Bäder- und Kurstadt hat viele steilansteigende Wege und Staffeln. Das gilt auch für die meisten Ortsteile. Das Schneeräumen hat deshalb in Baden-Baden einen besonderen Stellenwert. Nach der städtischen Straßenreinigungssatzung sind alle Straßenanlieger verpflichtet, jeweils auf der Länge ihres Grundstückes die Gehwege, oder wenn keine Gehwege vorhanden sind, die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter von Schnee und Eis zu räumen. Dies gilt auch für die Fußwege und Staffeln bis zu deren Mitte und am Rande der Fußgängerzone in einer Breite von zwei Metern.
Wege bei Schneefall "alsbald räumen"
Bei Schneefall, so die Satzung, sollen die Wege „alsbald geräumt“, bei Eisbildung und Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln bestreut werden. Dazu gehören beispielsweise auch Sand, Splitt oder Sägemehl. Unebenheiten der Eis- und Schneedecke sind auszugleichen und sogenannte Eisschleifen laut Satzung „alsbald nach ihrer Entstehung abzustumpfen oder zu beseitigen“. Zudem sollen die Gehwege bei Tauwetter von Eis und Schnee geräumt werden. Dabei ist wichtig, Schnee und Eis so anzuhäufen, dass das Schmelzwasser in die Straßenrinnen ablaufen kann und der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht behindert wird.
Weitere Informationen
Die Räum- und Streuarbeiten sollen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr ausgeführt sein. Und wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- beziehungsweise Eisglätte entsteht, soll möglichst umgehend, bei Bedarf auch wiederholt, geräumt und gestreut werden. Laut städtischer Satzung endet diese Verpflichtung um 21 Uhr.