Regierungspräsidium bestätigt Gültigkeit der OB-Wahlen in Baden-Baden
Baden-Baden (07.04.2026). Die Oberbürgermeisterwahl vom 8. März sowie die Stichwahl vom 22. März sind gültig. Wie die Stadt Baden-Baden mitteilt, hat die rechtliche Kontrolle beider Wahlen zu keinen Beanstandungen geführt. Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Kommunalaufsichtsbehörde. Damit kann die Amtseinführung von Thomas Jung wie in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses angekündigt, am Montag, 27. April, erfolgen. Die Stadtverwaltung wird hierzu noch gesondert informieren.

















































