Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält man eine Bestätigung, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen (gewerblicher Zwecke) gegenüber der Stadt Baden-Baden bestehen.

Sie wird meistens für gewerbliche Zwecke, wie z.B. Taxi- und Mietwagenkonzession, Umzugs- und Güterverkehr, Versicherungsvermittlerinnen und Vermittler, Maklerinnen und Markler und Bauträgerinnen und Bauträger, öffentliche Ausschreibung, Reisegewerbekarte benötigt.

Kosten

15,40 EUR (im Voraus, bei persönlicher Abholung in bar oder bei Postversand per Überweisung)