Wettbürosteuer

Jockey auf Pferd im rasenden GaloppBild vergrößern

Die Stadt Baden-Baden erhebt eine Wettbürosteuer. Die Steuern sind zu zahlen, wenn im Gebiet der Stadt Baden-Baden Pferdewetten und Sportwetten in Einrichtungen vermittelt oder veranstaltet werden, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen.

Alle relevanten Vorschriften zur Wettbürosteuer entnehmen Sie bitte der Wettbürosteuersatzung.

Kosten

Steuersatz:

Die Steuer beträgt 3% der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge (Wetteinsätze auf Basis des Nennwerts des Wettscheins sowie zusätzliche Entgelte, die bei der Wettkundin oder beim Wettkunden erhoben werden).