Kinderreisepass erstmalig beantragen

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Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder ein Ausweisdokument. Je nach Reiseziel und Alter ist ein Reisepass, ein Kinderreisepass oder ein Personalausweis erforderlich.

Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Reiseveranstalterin oder Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft/des Konsulats des Ziellands nachfragen, was Sie für Ihr Kind zur Einreise benötigen. Ständig aktuell können Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes die Einreisebestimmungen nachlesen. Für Reisen in die EU-Staaten genügt in der Regel ein Kinderreisepass.

Hinweis

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit 26. Juni 2012 ungültig. Kinder müssen bei Auslandsreisen ein eigenes Dokument vorweisen.

Wichtig: Das Kind, für das der (Kinder-)Reisepass ausgestellt werden soll, muss bei Antragstellung sowie auch bei der Lichtbildaktualisierung und Verlängerung anwesend sein!

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer beim Kinderreisepass beträgt 1 Jahr, maximal gültig bis zum 12. Lebensjahr.

Der Kinderpass kann bis maximal zum 12. Lebensjahr verlängert werden, wenn er noch Gültigkeit hat. Lichtbilder können während der Laufzeit jederzeit aktualisiert werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beantragen.

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und sie zusammenleben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Bezüglich weiterer Besonderheiten im Einzelfall wird empfohlen, sich im Vorfeld an die Passbehörde zu wenden.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Das Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Hinweis: Zur Identitätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dafür meistens bereits einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm (max. 1 Jahr alt). Dieses brauchen Sie auch bei einer Verlängerung.
    Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
  • Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich
    • schriftliche, formlose Einverständniserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten
    • Personalausweis oder Reisepass der oder des anderen Sorgeberechtigten
  • bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
    • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
      Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
  • bei Vormundschaft: zusätzlich
    • Urkunde über die Bestellung zur Vormundin oder zum Vormund

Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Gleiches gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft wie z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes vorgelegen hatte. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.

Kosten

EUR 13,00

Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.