Anmeldung der Eheschließung

Um eine Eheschließung durchführen zu können, muss zuerst Ihre Ehe bei Ihrem Wohnsitzstandesamt förmlich angemeldet werden.
Haben Sie verschiedene oder mehrere Wohnsitze, so können Sie für die Anmeldung eines der jeweiligen Standesämter auswählen.
Hat keiner von Ihnen beiden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, können Sie die Ehe direkt bei dem Standesamt anmelden, bei dem Sie sich auch die Trauung/Eheschließung wünschen.

Die förmliche Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen.
Diesbezüglich bitten wir Sie sich direkt mit Ihrem Wohnsitzstandesamt zu gegebener Zeit in Verbindung zu setzen.

Durchführung der Eheschließung/Trauung

Die Eheschließung selbst kann nach der erfolgter Anmeldung der Eheschließung mit Erfüllung der Voraussetzungen bei jedem Standesamt in Deutschland erfolgen.

Hinweis

Wenn Sie in einem der Stadtteile Haueneberstein, Sandweier oder Rebland wohnen, können Sie die beabsichtigte Eheschließung auch in der jeweils zuständigen Ortsverwaltung melden.

Verfahrensablauf

Füllen Sie unser Online-Formular für die „Anmeldung der Eheschließung/Ehefähigkeitszeugnis“ aus und senden es ab.
Wenige Tage danach erhalten Sie von uns eine Übersicht mit den notwendigen Dokumente, welche wir von Ihnen beiden für Ihre förmliche Eheanmeldung benötigen.
Nach Erhalt der Übersicht reichen Sie uns die notwendigen Dokumente per Post oder per Einwurf in unseren am Haus befindlichen Briefkasten (mit Beschriftung EA Nachname Mann / Nachname Frau) ein.
Danach prüft das Standesamt die Vollständigkeit der Dokumente und ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind.
Über das Prüfungsergebnis werden Sie automatisch informiert.

Einreichung der Dokumente

Die notwendigen Dokumente sind entweder per Post oder per Einwurf in unseren Briefkasten am Haus einzureichen.

Übersetzungen

Von sämtlichen Urkunden und sonstigen Schriftstücken, die in fremder Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Diese Übersetzung muss von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein vereidigten oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassenen Übersetzer gefertigt sein. Internationale Personenstandsurkunden nach dem Muster des Übereinkommens der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) vom 08.09.1976 bedürfen keiner Übersetzung. Von Behörden eines EU-Mitgliedsstaates ausgestellte öffentliche Urkunden, denen ein mehrsprachiges Formular gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 beigefügt ist, benötigen keine Übersetzung es sei denn die Übersetzungshilfe wird vom Standesamt für die Sachbearbeitung als nicht ausreichend erachtet.

Der ausländische Text ist von der Heimatsprache direkt in die deutsche Sprache (ohne „Zwischenübersetzung“ in eine weitere fremde Sprache) zu übersetzen.
Das Original der Urkunde (oder eine vom Übersetzer gefertigte Kopie) muss durch ein Siegel fest mit der Übersetzung verbunden sein.

Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung ausnahmsweise akzeptiert werden kann, bleibt im Einzelfall der Prüfung des Standesamts Baden-Baden vorbehalten.

Auf der Internet-Seite www.justiz-dolmetscher.de sind die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Urkundenübersetzer in einem Gesamtverzeichnis veröffentlicht.

Dolmetscher/Dolmetscherin

Versteht ein Beteiligter (Antragsteller/Antragstellerin/Trauzeugen) die deutsche Sprache nicht, so ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.
Der Dolmetscher hat gegenüber dem Standesbeamten eine Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.
Ist der Dolmetscher für Übertragungen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften allgemein beeidigt, genügt die Berufung auf diesen Eid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Fristen

Die förmliche Anmeldung der Eheschließung ist gültig für sechs Monate. In diesem Zeitraum ist Ihre Eheschließung durchzuführen.
Kann die Frist nicht eingehalten werden, muss die förmliche Anmeldung der Eheschließung erneut erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Da die persönlichen Verhältnisse jeden Brautpaares unterschiedlich sind, bitten wir Sie zuerst unser Online-Formular „Anmeldung der Eheschließung/Ehefähigkeitszeugnis“ auszufüllen und zu versenden.
Wenige Tage danach erhalten Sie von uns eine Übersicht mit den notwendigen Dokumente, welche wir von Ihnen beiden für Ihre förmliche Eheanmeldung benötigen.

Kosten

  • Anmeldung der Eheschließung: EUR 65
  • Anmeldung der Eheschließung bei Beachtung ausländischen Rechts: EUR 110
  • Anmeldung der Eheschließung bei Beachtung ausländischen Rechts und Befreiungsverfahren: EUR 130
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 65
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei Beachtung ausländischen Rechts: EUR 110
  • Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer: EUR 40
  • Durchführung der Eheschließung: EUR 45
  • Durchführung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt: EUR 45
  • Durchführung der Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten (Samstags) oder bei einem anderen gewidmetem Trauort (Theater & Casino Baden-Baden): EUR 110
  • Eidesstattliche Versicherung: EUR 35
  • Namenserklärungen/Einwilligungen/Zustimmung: EUR 40
  • Personenstandsurkunden (Eheurkunde in A4, A5, international, begl. Abschriften aus dem Eheregister): EUR 20
  • Übersetzungshilfe zur Personenstandsurkunde: EUR 20