Ehefähigkeitszeugnis
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher oder als Person, die deutschem Recht untersteht (Staatenloser, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge) heiraten wollen. Informieren Sie sich beim ausländischen Standesamt oder bei der deutschen Vertretung des Landes, in dem Sie heiraten wollen (Botschaft, Konsulat), ob Sie für die Eheschließung in diesem Land ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen. Als ausländischer Staatsangehöriger wenden Sie sich für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses an Ihre Heimatbehörden.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung/Bestätigung des Standesamtes, dass nach deutschem Recht keine gesetzlichen Ehehindernisse für eine Eheschließung bestehen.
Es müssen immer Angaben zu beiden Eheschließenden im Ehefähigkeitszeugnis gemacht werden.
Daher müssen immer Unterlagen zu beiden Eheschließenden eingereicht werden.
Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben, reicht es häufig, wenn nur ein Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausgestellt wird.
Wichtige Hinweise
Ist die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses nicht möglich, ist eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts zu beantragen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann auch bei unseren Stadtteilen/Ortsverwaltungen (Haueneberstein, Rebland und Sandweier) beantragt werden.
Zuständigkeit
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz). Wenn Sie im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland. Wenn Sie noch nie in Deutschland gemeldet waren, wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.
Bei Eheschließung in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg kann das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrer Anmeldung der Eheschließung vom dortigen Standesamt aus beim deutschen Standesamt angefordert werden.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Online-Formular „Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses“ aus
- Nach Zusendung des Online-Formulars erhalten Sie wenige Tage später eine schriftliche Übersicht über die Unterlagen, die Sie beide für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses einreichen müssen (per E-Mail)
- Sie beide reichen alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt per Post oder per Einwurf ein
- Das Standesamt Baden-Baden bearbeitet Ihre Unterlagen und prüft, ob Ehehindernisse vorliegen
- Sofern keine Ehehindernisse vorhanden sind, stellt Ihnen das Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis nach Zahlung der Bearbeitungsgebühren aus
Erforderliche Unterlagen
Bitte füllen Sie hierzu das Online-Formular für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses aus. Wenige Tage danach erhalten Sie automatisch eine Übersicht, welche Dokumente wir von Ihnen beiden für die Prüfung benötigen.
Gültigkeit
Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.
Dauer
Je nach Komplexität der vorzulegenden Unterlagen bis zu einigen Wochen.
Kosten
Deutsches Recht: 65,00 Euro
Ausländisches Recht: 110,00 Euro (unabhängig von der Staatsangehörigkeit!)
Es können noch weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei den Justizbehörden entstehen (z.B. für Apostillen, Legalisationen, Dolmetscher/innen, Abnahme eidesstattliche Versicherungen etc.)