Eheurkunden beantragen
Sie benötigen nachträglich eine Eheurkunde?
Eine nachträgliche Urkunde können alle Personen erhalten, die in der Urkunde vorkommen sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (in gerader Linie).
Ebenso kann man eine Urkunde erhalten, wer ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der Urkunde nachweisen kann.
Inhalt der Eheurkunde
Die Eheurkunden geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.
Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:
- Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
- Ort und Tag ihrer Geburten
- Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
- Ort und Tag der Eheschließung
- Namen der Ehegatten nach der Eheschließung
Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist
- eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
- bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen, die im Register vermerkt sind. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.
Internationale Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
Wichtige Hinweise
Sie erhalten beim Standesamt Baden-Baden nur dann eine Personenstandsurkunde, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft in Baden-Baden geschlossen wurde. Die Beantragung der Ausstellung von Urkunden ist direkt bei unseren Stadtteilen/Ortsverwaltungen (Haueneberstein, Rebland und Sandweier) möglich.
Verfahrensablauf
- Sie setzen sich mit dem Standesamt des Heiratsortes in Verbindung
- Füllen Sie das Online-Formular „Bestellung von Personenstandsurkunden“ aus
- Danach erhalten Sie eine separate E-Mail von uns mit den Informationen zu den Nachweisen und zur Bezahlung der ausstehenden Gebühren
- Nach Geldeingang versenden wir die beantragte/n Urkunde/n per Post
Fristen
Die Eheregister werden nur 80 Jahre beim Standesamt Baden-Baden aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie sich direkt an das zuständige Stadtarchiv (museum.archiv@baden-baden.de) wenden.
Erforderliche Unterlagen
- bei Urkunden von sich selbst: Personalausweis oder Reisepass
- für Ihre Kinder: Personalausweis oder Reisepass
- für Ihre Eltern: Personalausweis oder Reisepass, eigene Geburtsurkunde
Berechtigtes Interesse:
- für Ihre Geschwister: Personalausweis oder Reisepass, eigene Geburtsurkunde
- für Ihre Enkelkinder: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde Ihres Kindes
- für Ihre Großeltern: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde von Ihnen und Ihrem Elternteil, von dem die Großeltern die Eltern sind
Rechtliches Interesse:
- Schreiben vom Nachlassgericht oder einer anderen Behörde, bei der Sie die Urkunde vorlegen müssen
- aktueller vollstreckbarer Titel
Generell auch mit einer Vollmacht einer berechtigten Person möglich: Personalausweis oder Reisepass Vollmachtgeber/in und Abholer/in
Kosten
20 Euro: Eheurkunde (A4, A5, International, registerausdruck mit/ohne Hinweisteil)
15 Euro: Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
20 Euro: Übersetzungshilfe zur Personenstandsurkunde
Bearbeitungsdauer
Bei Online-Bestellung über das Online-Formular: ca. 14 Arbeitstage
Bei Abholung nur bei den Öffnungszeiten ohne Terminvergabe: sofort