Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zum Führen eines KFZ
Ausnahmen vom Mindestalter dürfen nur in besonderen Härtefällen und frühestens ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden.
Ein Härtefall liegt z.B. vor, wenn zwischen Wohnung und Schule oder zwischen Wohnung und Arbeitsstelle keine oder eine außergewöhnlich schlechte Verkehrsverbindung besteht (Nachweis erforderlich) .
Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist auf den Schul- bzw. Arbeitsweg beschränkt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Es liegt ein besonderer Härtefall vor
- Sie haben das Mindestalter in einem Jahr erreicht
Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
- Medizinisch-psychologisches Gutachten
Kosten
- für die Ausnahmegenehmigung: 45 EUR
- für das medizinisch-psychologische Gutachten: ca. 250 EUR
Bearbeitungsdauer
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Hinweise
Die Fahrerlaubnisbehörde ist hinsichtlich einzelner Dienstleistungen wieder bedingt für Kunden geöffnet. Insbesondere für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, den Umtausch eines Papierführerscheins in einen Kartenführerschein sowie die Aushändigung des Führerscheins bei Erst- und Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Bitte beachten Sie, dass der Einlass in das Gebäude nur mit vorheriger Anmeldung und unter Anwendung eines Mund-Nasenschutzes erfolgen kann. Vereinbaren Sie daher bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen entsprechenden Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde und stimmen Sie Ihr Anliegen ab. Die meisten Dienste werden weiterhin parallel online angeboten.
Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
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