Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen sollen in allen Lebensbereichen selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten, zu Inklusion und Barrierefreiheit sowie zu wichtigen Anlaufstellen und Hilfen in Baden-Baden.
Beauftrage für Menschen mit Behinderungen
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist Ansprechpartnerin für die Belange behinderter Menschen und koordiniert den Runden Tisch für Menschen mit Behinderungen.
Angebot
- Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen
- Ombudsfrau
- Beratung der Verwaltung in Behindertenangelegenheiten
- Kontakt zu den Behinderten-Organisationen
- Betreuung des sogenannten „Runden Tisches“ für Menschen mit Behinderungen
Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen
2005 wurde der Runde Tisch für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Hier diskutieren Menschen mit einem Handicap sowie deren Angehörigen zu übergeordneten Themen wie z.B. barrierefrei Wohnen. Der Runde Tisch für Menschen mit Behinderungen soll Betroffenen eine Stimme geben. Er funktioniert als Austauschplattform auf der auch Impulse an die Stadtverwaltung übermittelt werden können. Zusätzlich zu dem Runden Tisch finden auch Netzwerktreffen mit Vertretern von verschiedenen Behindertenverbänden statt.
2008 organisierte der Runde Tisch unter dem Motto „Mittendrin statt außen vor“ Tage der Menschen mit Behinderungen. Er erstellte den Wegweiser „Baden-Baden für ALLE“, eine Internetseite Freizeitangebote für Menschen mit und ohne Behinderungen. Auch unterstützte er die Verwaltung bei der Neuplanung des Behindertenfahrdienstes.
Städtische Ansprechpartner/-innen auf einen Blick
Abteilung Straßenverkehr
Briegelackerstraße 21
76532 Baden-Baden
Freizeitangebote für behinderte und nichtbehinderte Menschen
„Freizeitangebote für ALLE - Mittendrin statt außen vor“ so lautet der Slogan des Runden Tisches für Menschen mit Behinderungen in Baden-Baden, der sich seit etlichen Jahren für die Belange von Menschen mit Behinderungen engagiert. Behinderte Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind und sollen ihren Alltag gleichberechtigt und ohne Ausgrenzung leben können – mittendrin.
Auch behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene möchten in ihrer Freizeit nicht allein zu Hause bleiben und suchen die Begegnung mit Gleichgesinnten. Sie wünschen sich wie alle anderen auch den Austausch und möchten Freundschaften schließen.
Freizeitangebote mit und für behinderte Menschen sind vielfältig. Angebote wie kulturelle und sportliche Veranstaltungen, offene Treffen, Kurs- und Gruppenangebote, Selbsthilfegruppen, Information und Begleitung sowie organisierte Reisen speziell für Menschen mit Behinderung in und um Baden-Baden und vieles mehr finden Sie hier:
Spiel und Sport
Reha,- Leistungs,- Breiten, und Leistungssport
Verschiedene Angebote
Badischer Behinderten und Rehabilitationssportverband (BBS)
www.bbsbaden.de
Psychomotorik für Kinder, Gymnastik für Erwachsene
Lebenshilfe der Region Baden-Baden Bühl Achern
www.lebenshilfe-bba.de
Treffen, Chillen, Disco und Spaß haben
Ausflüge, Reisen und Urlaub – auch integrative Freizeitangebote
Kurzurlaub/ Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in der Umgebung
Brücke 99 - Jugendtreff des Caritasverbands für die Stadt Baden-Baden in Kooperation mit der Lebenshilfe der Region Baden-Baden- Bühl- Achern
bruecke99@caritas-baden-baden.de
www.lebenshilfe-bba.de
Urlaub in Finnland, Ostsee oder Chiemsee
Urlaub für Jung und Alt (Städte- und Sportreisen, Skifahren, Wandern.… )
In Kooperation mit der Kreisjugendpflege Landkreis Rastatt und der Lebenshilfe der Region Baden-Baden Bühl Achern
www.lebenshilfe-bba.de
www.mit-uns-geht-was-ab.de
Musizieren, Singen, Tanzen, Malen und Basteln
Ehrenamtliches Engagement von und für Menschen mit Behinderungen
Kulturelle Veranstaltungen
Hinweis
Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen.
Einfach Teilhaben
Behindertenwegweiser
80 Seiten umfasst der Wegweiser für Menschen mit Behinderung, der von der Behindertenbeauftragten der Stadt, Nora Welsch, im Jahr 2023 veröffentlicht wurde. Grundlage hierfür ist eine Online-Umfrage, die Einrichtungen in Baden-Baden ausgefüllt haben. Anhand von verschiedenen Kriterien gaben sie auf freiwilliger Basis Auskunft zur Barrierefreiheit ihrer Einrichtung.
Die Broschüre "Baden-Baden Barrierefrei" bietet einen Überblick über die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Baden-Badener Institutionen mit deren Hilfsangeboten, Kultur und Sehenswürdigkeiten, Vereinen und Bädern sowie Hotels und Restaurants.
Anhand von sechs Piktogrammen können Menschen mit Behinderungen für sie relevante Informationen direkt erfassen. Der Wegweiser soll es allen ermöglichen, sich eigenständig in Baden-Baden bewegen und orientieren zu können.
Den Wegweiser für Menschen mit Behinderung können Sie als barrierefreies PDF herunterladen (siehe: Download) oder bei der Behindertenbeauftragten als gedrucktes Exemplar kostenfrei bestellen. Die Broschüre liegt auch im Bürgerbüro und den Ortsverwaltungen aus.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen.
Die Feststellung ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Menschen,
- die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und
- die
- in Deutschland wohnen oder
- sich gewöhnlich hier aufhalten oder
- hier beschäftigt sind,
gelten als schwerbehindert.
Hinweis
Hinweis: Bei schwerbehinderten Menschen treffen häufig mehrere Behinderungen zusammen (Mehrfachbehinderung). Diese können unabhängig voneinander bestehen oder sich in ihren Auswirkungen gegenseitig überschneiden und verstärken. Diese wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen berücksichtigt die Behörde bei der Feststellung des Grades der Behinderung (Gesamt-GdB).
In Baden-Württemberg stellen die Landratsämter fest, ob und welcher Grad einer Behinderung (GdB) vorliegt. Sie vergeben auch die Merkzeichen.
Voraussetzungen
Die Behinderung besteht voraussichtlich länger als sechs Monate.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Feststellung schriftlich oder persönlich bei dem Landratsamt Rastatt beantragen. Je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle steht Ihnen auch ein Onlineantrag zur Verfügung.
Das Formular erhalten Sie dort oder auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart. Dort können Sie auch eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt herunterladen. Stellen Sie den Antrag persönlich, fertigt die zuständige Stelle eine Niederschrift an.
Tipp: Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus. Das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder das Integrationsamt helfen Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände ein (z.B. Kündigung), sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.
Das Amt wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus und zieht bei Bedarf auch weitere Befundberichte von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.
Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Feststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält
die einzelnen Behinderungen,den Grad der Behinderung (GdB) und die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).
Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Feststellung schriftlich oder persönlich bei dem Landratsamt Rastatt beantragen. Je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle steht Ihnen auch ein Onlineantrag zur Verfügung.
Das Formular erhalten Sie dort oder auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart. Dort können Sie auch eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt herunterladen. Stellen Sie den Antrag persönlich, fertigt die zuständige Stelle eine Niederschrift an.
Tipp: Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus. Das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder das Integrationsamt helfen Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände ein (z.B. Kündigung), sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.
Das Amt wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus und zieht bei Bedarf auch weitere Befundberichte von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.
Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Feststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält
die einzelnen Behinderungen,den Grad der Behinderung (GdB) und die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).
Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.
Erforderliche Unterlagen
Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie Ihrem Antrag folgendes beilegen:
- umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
- Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B.:
- Facharztbriefe
- Krankenhausberichte
- Kurschlussgutachten
- Röntgenbefunde
Hinweis
Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.
Kosten
Keine. Soweit Ihnen Kosten für die eingereichten ärztlichen Bescheinigungen entstehen, kann die Behörde keine Erstattung der Kosten garantieren.
Rechtsgrundlage
Hinweis
Die Stadt Baden-Baden bietet Hilfe bei der Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen nach dem Schwerbehindertengesetz an. Außerdem kontrolliert und leitet sie Anträge an das Landratsamt Rastatt - Versorgungsamt weiter.
Behördenengel
Hilfe für Senior/-innen und Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen und Senioren sind in ihrem Alltag mit erheblichen Mehrbelastungen konfrontiert. Sie stehen immer wieder im Austausch mit Behörden, Krankenkassen, Institutionen und Pflegefirmen um Gelder zu beantragen, Unterstützungsangebote nutzen zu können und Bedarfe nachzuweisen. Viele dieser Gänge sind genau zu planen und das benötigte Vorgehen oft komplex.
Daher bietet die städtische Behindertenbeauftragte auf sechs Seiten Informationen für Ehrenamtliche, die Menschen mit Behinderungen und Senioren bei der Kommunikation und dem Umgang mit Behörden unterstützen und an ihrer Seite sind. Ebenso werden Senioren und behinderte Menschen dazu aufgerufen sich zu melden, wenn sie die Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Hinweis
Über verschiedene Programme wie z. B. den "Acrobat Reader" können Sie sich den Behördenengel auch direkt am PC vorlesen lassen.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)
EUTB® steht für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung und ist ein kostenloses Beratungsangebot zu allen Fragen der Teilhabe, Rehabilitation und Leistungen. Wir unterstützen Sie dabei, eigene Entscheidungen vor Beantragung einer Leistung zu treffen. Ebenso ihr Recht auf Teilhabe zu verwirklichen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Unser Angebot steht allen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen mit Behinderung offen sowie Menschen, die von Behinderung bedroht sind, Angehörigen und Rechtlichen Betreuern. Die Beratung kann im Edith Mühlschlegel Haus, telefonisch oder via Zoom stattfinden.
Da wir keinem Leistungserbringer angegliedert sind, können wir vollkommen neutral nach den besten Möglichkeiten für die Ratsuchenden suchen. Das Beratungs- und Informationsangebot ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Fragestellungen können sein:
- Wie stelle ich einen Reha-Antrag?
- Welche Wohnform ist für mich passend?
- Wie kann mein Arbeitsplatz erhalten werden?
Die EUTB® wird auf Grundlage des §32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Website der EUTB
Kontakte
Gewerbepark Cité 1
76532 Baden-Baden
Fax
(0 72 21) 93 14 06
Raum
231
Beauftrage für Menschen mit Behinderungen
Gewerbepark Cité 1
76532 Baden-Baden
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Termine nach Vereinbarung
Montag
09:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Frau
Tanja Freyer
Peer-Beraterin/Teilhabeberaterin EUTB® der AGBO e.V
Breisgauerstraße 1 Edith Mühlschlegel Haus
76532 Baden-Baden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr offene Sprechstunde und nach Vereinbarung.
Telefonische Terminvereinbarung:
Mo. und Mi. 8.30 - 10.30 Uhr
Donnerstag 12 - 15 Uhr
unter 0781 28 94 88 30 oder eutb@agbo.info
Sozial- und Jugendamt
Gewerbepark Cité 1
76532 Baden-Baden