Landschaftspflege
Die Baden-Badener Landschaft wurde über die Jahrhunderte hinweg bewirtschaftet. Die dadurch entstandene Kulturlandschaft in ihren vielfältigen Ausprägungen kann nur durch angepasste Bewirtschaftung oder Landschaftspflege erhalten werden. Die Landschaftspflege hat dabei die Aufgabe, die ökologische und landschaftliche Vielfalt zu erhalten, zu sanieren oder auch neu zu entwickeln. Ziel ist dabei insbesondere auch die Förderung naturschutzfachlich wichtiger, zum Teil auch großräumiger Landschaftstypen (z.B. Sandrasen, Feucht- und Nasswiesen, magere Flachland-Mähwiesen, Streuobstwiesen).
Im Rahmen der Landschaftspflege greift der Mensch aktiv in Natur und Landschaft ein, um deren Gesamtzustand zu verbessern (z.B. Offenhaltung der Landschaft durch Beweidung). Neben den Aspekten des Arten- und Biotopschutzes dient die Landschaftspflege auch der Erhaltung der Landschaft im Sinne der Erholungsvorsorge und der Sicherung der Landschaftsfunktionen.
Freie Flächen dürfen nicht verwildern:
Die prägenden Schwarzwälder Wiesentäler werden nicht nur aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes offen gehalten, durch das reizvolle Landschaftsbild stellen sie auch attraktive Erholungsräume dar. Auch für das Stadtklima sind sie für die Frischluftzufuhr in das Stadtgebiet von Bedeutung.
Viele landschaftspflegerisch relevante Flächen werden vom städtischen Forstamt durch Landschaftspflegeverträge an Landwirte zum Zwecke der Mahd oder zur Beweidung (Rinder, Schafe, Ziegen) vergeben.
Darüber hinaus werden Flächen durch das Forstamt gepflegt. Für Landschafts- und Biotoppflegearbeiten sind beim Forstamt Praktikanten im freiwilligen, ökologischen Jahr beschäftigt.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Baumschnitt Förderung
Ein fachgerechter Baumschnitt gewährleistet stabile und vitale Obstbäume. Mit dem Fördermodul „Baumschnitt" will die Landesregierung die Arbeit der Menschen wertschätzen, die Streuobstbäume pflegen und damit die Lebensdauer dieser wertvollen Bestände verlängern.
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen (außer Brennkirschen) auf Streuobstwiesenflächen.
Pro Baumschnitt werden 18 Euro ausbezahlt. Im diesmal dreijährigen Förderzeitraum muss jeder beantragte Baum einmal geschnitten werden. Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, er wird jedoch höchstens einmal im Förderzeitraum gefördert.
Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
Voraussetzungen für eine Förderung
- Die beantragten Bäume müssen im Förderzeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden.
- Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben
- Nach Durchführung der Schnittmaßnahmen ist jährlich ein Auszahlungsantrag zu stellen.
- Die Empfänger verpflichten sich, die mit dieser Zuwendung gepflegten Obstbäume für einen Zeitraum von drei Jahren zu erhalten (Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot).
Ausschlusskriterien für eine Förderung
- Flächen, auf denen Ökokonto- oder Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden
- abgestorbene Bäume
- Brennkirschenanlagen
- Streuobstbestände, die sich nicht in der freien Landschaft befinden
- Flächen außerhalb Baden-Württembergs
- Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
- Für im Antrag aufgeführten Flächen, für die Teilnehmende am Sammelantrag Fördermittel im Rahmen von staatlichen Förderprogrammen und Regelungen (z. B. über die Landschaftspflegerichtlinie oder kommunale Förderprogramme zum Baumschnitt) für die gleichen Sachverhalte beantragt haben oder erhalten, wird keine Förderung gewährt
Fachliche Ausbildung der Baumpfleger notwendig?
Für die Aufnahme in das Förderverfahren wird keine spezifische Ausbildung der Personen, die den Baumschnitt durchführen, vorausgesetzt. Die fachliche Qualifikation als Baumpfleger/in ist selbstverständlich eine sehr gute Basis für die Durchführung von Schnittmaßnahmen. Die Kenntnisse über den fachgerechten Obstbaumschnitt setzen wir voraus.
Wann beginnt die Förderung?
Die Förderung beginnt erst mit den Schnittmaßnahmen von Februar bis Anfang April 2026. Schnittmaßnahmen vor diesem Datum können nicht angerechnet werden.
Förderung des Baumschnitts bei Streuobstbäumen ab dem 3. Standjahr
Das Programm sieht die Förderung des Baumschnitts bei Streuobstbäumen ab dem 3. Standjahr vor. Wie wird das 3. Standjahr definiert?
Hierzu geben wir folgendes Beispiel, beginnend mit einer Neupflanzung im Dezember 2024:
Dezember 2024: Pflanzung des Streuobstbaumes
- 1. Standjahr: Dezember 2025
- 2. Standjahr: Dezember 2026
- 3. Standjahr: Dezember 2027
Wann wird die Baumschnittprämie ausbezahlt?
Wird die Baumschnittprämie erst nach drei Jahren, am Ende der Förderperiode, ausgezahlt? Nein, die Auszahlungen erfolgen auf Grundlage jährlich eingereichter Auszahlungsanträge, welche die Anzahl der konkret durchgeführten Schnittmaßnahmen ausweisen. Nach Eingang der Auszahlungsanträge erfolgt eine Stichprobenkontrolle und dann die Freigabe der Zahlungen an den Sammelantragsteller.
Wie kann ich die Förderung beantragen und was wird benötigt?
- Meldung für Teilnahme am Sammelantrag bis spätestens 10.01.2026 an Sabrina Kühn, Abt. Ökologie, Forstamt, sabrina.kuehn@baden-baden.de, 07221 931686
- Zahl der beantragten Bäume
- Flurstücksnummern der Flurstücke auf denen die beantragten Bäume stehen, geplante Schnitte pro Jahr
Hinweis
Für die detaillierten Förderbedingungen, informieren Sie sich gerne auf den Seiten der Regierungspräsidien, hier „Hinweise zur Sammelantragstellung“ und „VwV Baumschnitt Streuobst 2026 - 2028“.
Obstbäume pachten
Der Streuobstbau ist ein extensive Wirtschaftsweise mit hochstämmigen Obstbäumen, die vor allem für viele Tierarten lebensnotwendig ist. Grundlage sind insbesondere eine große Vielfalt an Apfel- und Birnensorten, aber auch Kirschen, Walnüsse, Zwetschen und Pflaumen. Viele dieser rund 3.000 Sorten kommen nur regional vor und sind ein Kultur- und Naturerbe von hohen Wert.
Wer durch die Wiesenhänge um Lichtental, Balg oder Haueneberstein wandert oder von der Yburg auf das Rebland herabschaut, sieht und erlebt zahlreichen landschaftsprägenden Streuobstwiesen. Hochstämmige Obstbäume und alte regionaltypische Sorten sind die Bausteine dieser ökologisch so wertvollen Kulturlandschaft.
Die Stadt Baden-Baden ist Eigentümerin mehrerer Streuobstbestände, die über das Stadtgebiet verteilt sind. Das Fachgebiet Forst und Natur verwaltet hauptsächlich Obstbäume im Außenbereich und verpachtet diese an Interessierte. Um die langfristige Pflege der Bäume zu gewährleisten, wurde ein Verpachtungsmodell eingeführt.
Pflege der Bäume
Die Pacht von Bäumen beinhaltet die Pflege der Bäume durch die Stadt, das heißt die Stadt sorgt für einen fachgerechten Obstbaumschnitt oder beauftragt Unternehmen. Der Pächter muss sich nicht um die Pflege der Bäume kümmern und auch nicht um die Wiesenpflege. Überwiegend werden die Streuobstbestände im Stadtkreis durch Schafe beweidet. Es ist also damit zu rechnen, dass diese auf den Flächen vorübergehend anzutreffen sind und ggf. Absprachen mit der Schäferei oder mit dem Fachgebiet Forst und Natur nötig werden. In Einzelfällen werden Streuobstwiesen durch das Fachgebiet Forst und Natur maschinell gepflegt.
Sofern der Pächter die Bäume selbst schneidet gilt, vorab entsprechende Kenntnisse im fachgerechten Obstbaumschnitt beim Fachgebiet Forst und Natur nachzuweisen. Im Optimalfall kann dann der Preis pro Baum über den Fünf-Jahres-Zeitraum komplett zurückbezahlt werden.
Da die Stadt nicht nur den Ertrag der Bäume wertschätzt, sondern auch ihre Lebensraum- und Landschaftsfunktion, sollen die Bäume so gepflegt werden, dass sie möglichst lange erhalten werden und, wo möglich, auch dickeres Totholz am Baum belassen wird.
Kosten/Leistung
| Preis |
Einheit |
| 50 € + MwSt. |
pro Baum für eine Pachtzeit von 5 Jahren |
| 20 € + MwSt. |
einmalige Verwaltungsgebühr pro Vertrag |
Sonderprojekt Weinbau
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, hat in Kooperation mit den Städten Baden-Baden, Bühl und der Gemeinde Bühlertal, sowie dem Landratsamt Rastatt, das Sonderprojekt „Weinbau Mittelbaden“ gestartet.
Hintergrund ist das zunehmende Brachfallen von Weinbergen in der Region. Trotz bestehender Pflegepflicht durch die Flächeneigentümer verbuschen immer wieder Flächen durch mangelnde Pflegebereitschaft. Das zieht Nachteile für die verbleibende Rebbewirtschaftung mit sich. Die drei benannten Kommunen bekommen nun Unterstützung vom Land, um gemeinsam diesen Konflikt zu entschärfen. Mit raumplanerischen Ansätzen soll dabei beispielsweise auch das Potential der Rebbrachen für mehr Artenvielfalt genutzt und landschaftsverträglich gestaltet werden.
Aus diesem Anlass wurde eine Projektgruppe von allen beteiligten öffentlichen Akteuren gebildet. Im Rahmen des Projektes sollen sowohl der Weinbau gestärkt, als auch alternative Nutzungen für brachliegende Flächen in Steillagen angedacht werden.
Neben der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes, soll auch eine Umsetzungsstrategie für kurz- und langfristige Prozesse angegangen werden. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wurde die vorläufige Gebietskulisse sowie der voraussichtliche Prozess vorgestellt. Die Präsentation des LGL steht zum Download bereit.
Kontakte
Forstamt
Geroldsauer Straße 42
76534 Baden-Baden
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr