Sonderthemen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Sonderthemen, die Baden-Baden besonders bewegen. Dazu gehören wichtige Zukunftsfragen und Entwicklungen, die von besonderem öffentlichen Interesse sind – beispielsweise zur Gesundheitsversorgung in der Region oder zur finanziellen Zukunftssicherung der Stadt.

Klinikum Baden-Baden/Rastatt

Am 29. Juni 2025 wurde in Baden-Baden ein Bürgerentscheid zum Klinikum Baden-Baden/Rastatt durchgeführt.

Ergebnis Bürgerentscheid 29. Juni 2025

Das Klinikum Mittelbaden (KMB) ist ein kommunales Gesundheitsunternehmen, das von der Stadt Baden-Baden und vom Landkreis Rastatt getragen wird. Die medizinische Versorgung ist derzeit auf die drei Standorte Baden-Baden, Bühl und Rastatt verteilt.

Das KMB steht wie viele andere kommunale Krankenhäuser vor der Herausforderung, Qualitäts- und Personalvorgaben der Gesetzbegeber mit mehr Wirtschaftlichkeit in Übereinklang zu bringen.

Im November 2019 wurde das Unternehmen aktiva-Beratung im Gesundheitswesen GmbH mit einem Strukturgutachten beauftragt. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden anschließend den Fraktionen im Gemeinderat Baden-Baden und im Kreistag Rastatt zur weiteren Beratung übermittelt. Die Gesellschafter fassten den Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Ausrichtung der Struktur des Klinikums Mittelbaden und haben die Ein-Standort-Lösung beschlossen, da diese die bestmögliche medizinische Versorgung ermöglicht und die wirtschaftlichste Lösung ist.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite www.zukunftkmb.de.

Fragen und Antworten zum Klinikum Baden-Baden Rastatt

Warum brauchen wir ein neues Klinikum?

Das Klinikum Mittelbaden steht wie viele andere Krankenhäuser vor der Herausforderung, Qualitäts- und Personalvorgaben der Gesetzgeber mit mehr Wirtschaftlichkeit in Übereinklang zu bringen. Um die Weichen für die Zukunft zu stellen, hat das Klinikum entschieden, die vorhandenen Strukturen auf den Prüfstand zu stellen. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass nur eine Einstandortlösung mit Errichtung eines Neubaus sinnvoll ist.

Ein wesentlicher Vorteil eines zentralen Klinikums ist, dass dort für die Patientinnen und Patienten das gesamte medizinische Leistungsangebot gebündelt an einem Standort zur Verfügung steht. Alle Fachabteilungen mit den jeweiligen Spezialisten sowie den modernsten Geräten sind dann unter einem Dach. Verlegungen zwischen den Standorten, so wie sie heute noch an der Tagesordnung sind, da nicht alle KMB-Standorte sämtliche Fachabteilungen und Großgeräte vorhalten, gehören der Vergangenheit an.

Der Neubau eines Klinikums an einem verkehrsgünstigen Standort bietet grundsätzlich die Möglichkeit, eine zeitgemäße und zukunftsfähige Infrastruktur aufzubauen, ohne den laufenden Betrieb an den bisherigen Standorten einzuschränken. Aufgrund des größeren Leistungsspektrums erhöht sich die Attraktivität als Arbeitgeber, was dem Klinikum Vorteiler bei der Fachkräftesuche bringt.

Was ist bislang passiert?

Am 22. und 23. Februar 2021 haben der Baden-Badener Gemeinderat und der Kreistag Rastatt die Entscheidung zur Einstandortlösung gefällt. Grundlage war das Gutachten der Firma „aktiva – Beratung im Gesundheitswesen gGmbH“. Der Entscheidung vorangegangen waren Informationsveranstaltungen sowie die Möglichkeit, für alle Bürgerinnen und Bürger, per E-Mail ihre Fragen zu stellen.

Ein Beirat aus Experten und Kommunalpolitikern wurde gegründet, und Kriterien für einen neuen Standort wurden festgelegt. Damit wurde ein neutraler Maßstab geschaffen. Die Gemeinden aus dem Stadtkreis Baden-Baden und dem Landkreis Rastatt konnten sich mit Grundstücksangeboten auf diese Kriterien hin mit Grundstücken bewerben.

Die Stadt Baden-Baden reichte drei Grundstücke ein: „Wörnersangewand“ in Haueneberstein, „Weiher“ in Sandweiher sowie ein Grundstück in der Nähe des bestehenden Klinikums in Balg. Die Stadt Rastatt bewarb sich mit zwei Grundstücken: dem südlichen Stadteingang (Merzeau) sowie „Am Münchfeldsee“.
Das Areal „Am Münchfeldsee“ erhielt die beste Bewertung. Der Aufsichtsrat des Klinikums empfahl den Gesellschaftern, den Standort „Am Münchfeldsee“ weiterzuentwickeln. Der Kreistag und der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden fassten am 27. Juli und 28. November 2022 entsprechende Beschlüsse für eine vertiefende Prüfung des Grundstücks „Am Münchfeldsee in Rastatt“. Der Gemeinderat Baden-Baden knüpfte diesen Beschluss an drei Bedingungen.

Wie kam es zu der Entscheidung am Münchfeldsee?

Bevor die Mittelzentren Baden-Baden und Rastatt ihre Angebote abgeben konnten, war ein umfangreicher Katalog mit unterschiedlich gewichteten Kriterien erarbeitet worden. Dazu hatten die beiden Gesellschafter des KMB, der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden, einen Fachbeirat einberufen. Der Kriterienkatalog wurde in den Gesellschaftergremien – Gemeinderat Baden-Baden und Kreistag Rastatt – öffentlich beraten und beschlossen. Ein neutraler Maßstab war damit geschaffen.

Erst als die Bewertungskriterien feststanden, waren die Städte Baden-Baden und Rastatt aufgefordert, sich mit passenden Grundstücken zu bewerben. Im Rennen waren insgesamt fünf Standorte: „Am Münchfeldsee“ in Rastatt, der südliche Stadteingang in Rastatt, das Areal Weiher in Sandweier, Wörnersangewand in Haueneberstein und ein Grundstück in Balg in der Nähe der bestehenden Klinik.

Ein Fachgutachten der Endera-Krankenhausberatung hat das Gelände am Münchfeldsee als am besten geeignet unter den eingereichten Standorten ausgewählt. Gegenwärtig gibt es dort vier Fußballplätze. Der Beirat hat das Ergebnis des Gutachtens geprüft und einstimmig für richtig befunden. Auch der Kreistag des Landkreises Rastatt und die Gemeinderäte der Städte Baden-Baden und Rastatt haben sich für dieses Grundstück ausgesprochen und die weitere Planung befürwortet.

Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat sich am 28. November 2022 mit 32 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung für eine vertiefte Prüfung des Grundstücks „Am Münchfeldsee“ ausgesprochen. Seine Entscheidung knüpfte er an drei Bedingungen, die seither Gegenstand von Verhandlungen zwischen der Stadt Baden-Baden und dem Landkreis Rastatt sind.

  • dass das Beteiligungsverhältnis des Stadtkreises Baden-Baden am zukünftigen KMB angepasst wird,
  • dass der Name von „Klinikum Mittelbaden“ auf „Zentralklinikum Baden-Baden Rastatt“ geändert wird,
  • dass ein Gemarkungstausch mit dem Ergebnis vorgenommen wird, dass Geburten auf der Gemarkung Baden-Baden möglich sind.

Vor diesem Hintergrund signalisiert der Gemeinderat die Bereitschaft, dass

  • der Vorsitz des Aufsichtsrats beim Landkreis Rastatt verbleibt,
  • die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder an das neue Beteiligungsverhältnis angepasst wird und
  • die Stadt einem Grundstückstausch zur Realisierung der Querspange in Rastatt positiv gegenübersteht.

Der Projektbeschluss steht noch aus.

Was ist mit dem Klinikum in Balg?

Bereits heute befinden sich die bestehenden Klinikstandorte des KMB an den Grenzen ihrer räumlichen Kapazität. Eine Entwicklung und Erweiterung der bestehenden Gebäude ist nicht im erforderlichen Maße möglich. Umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten müssten darüber hinaus über viele Jahre während des laufenden Betriebs absolviert werden.

Dies wäre mit zusätzlichen Kosten sowie einer Belastung von Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden verbunden – und in der Konsequenz wären immer noch keine ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen. Ein Festhalten an der aktuellen Struktur kann aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs und der notwendigen Doppel- und Dreifach-Strukturen langfristig nicht mit dem medizinischen Fortschritt standhalten und ist mit deutlich höheren Kosten verbunden, als wenn die Kompetenzen an einem neuen Standort gebündelt werden.

Die Businessplanungen zeigen sehr deutlich, dass nur die Einstandortlösung wirtschaftlich dauerhaft tragfähig ist. Unter Berücksichtigung der weiteren baulichen Ertüchtigungen am Standort Baden-Baden und der Investition am Standort Rastatt würden die Belastungen um ein Vielfaches höher liegen als bei der beschlossenen Einstandortlösung im Neubau.

Die aktuellen Strukturen sorgen dafür, dass der Stadtkreis Baden-Baden und der Landkreis Rastatt seit vielen Jahren hohe Unterstützungsleistungen in Form von Verlustausgleichen und Investitionszuschüsse zu tragen haben.

Ist die Notfallversorgung in Baden-Baden dann noch gewährleistet?

Durch ein Zentralklinikum wird die Notfallversorgung der Baden-Badener sogar verbessert. Hierzu ein Beispiel: die Notfallversorgung des Schlaganfalls und Herzinfarktes findet in ganz Mittelbaden bereits heute rund um die Uhr am Standort Rastatt statt. Im Umkehrschluss bedeutet dies für das vorgeschlagene Grundstück am Münchfeldsee, dass sich die Fahrzeiten des Rettungsdienstes aufgrund der Verkürzung der Wegstrecke von jedem Stadtteil in Baden-Baden aus gegenüber heute verkürzen und damit verbessern werden.

Die Rettungswagen sind heutzutage so ausgestattet, dass moderne Notfall- und Intensivmedizin bereits dort und nicht erst in der Klinik beginnt. Schon heute wird je nach Notfall nicht mehr der nächstgelegene, sondern der für die jeweilige Erkrankung oder Verletzung am besten geeignete Klinikstandort vom Rettungsdienst angefahren.

Wie soll das neue Beteiligungsverhältnis aussehen?

Das Beteiligungsverhältnis soll in 70,5 Prozent (Landkreis Rastatt) und 29,5 Prozent (Stadt Baden-Baden) geändert werden und für die notwendigen Investitionen zur Realisierung des Projektes „Zentralklinikum“ und ab Inbetriebnahme des neuen Krankenhauses für die Gesamtgesellschaft „Klinikum“ gelten.

Bei dem ausgehandelten Kompromiss und insbesondere bei dem zukünftigen Beteiligungsverhältnis handelt es sich um eine politische Abwägung aller wesentlichen Punkte beim zukünftigen Zentralklinikum. Durch das neue Beteiligungsverhältnis werden die Kosten pro Einwohner für Baden-Baden deutlich gesenkt. Dies sowohl im Verhältnis zum Landkreis Rastatt als auch absolut.

Die Stadt Baden-Baden hat in ihren Verhandlungen mit dem Landkreis jedoch nicht das in Baden-Baden diskutierte Beteiligungsverhältnis von ca. 20 % gemäß Bevölkerungsanteil angestrebt. Dem Gemeinderat der Stadt Baden-Baden wurde empfohlen, mindestens ein Beteiligungsverhältnis von 25,1 % anzustreben, damit die Stadt Baden-Baden nicht bei einer zukünftigen Änderung des Gesellschaftsvertrages überstimmt werden kann. Die Differenz von 25,1 zu 29,5 % ergibt sich weiter aus einem Entgegenkommen des Gesellschafters Landkreis Rastatt.

Wie hoch sind die Kosten?

Die bisherige Kostenschätzung aus dem Jahr 2019 ging von 331 Millionen Euro aus. Seit dem Jahr 2019 haben geopolitische, konjunkturelle und inflationsbedingte Einflüsse auf die Baupreise gewirkt, die eine Fortschreibung und Aktualisierung der Kostenschätzung erforderlich machten. Hierzu haben die Verwaltungen der Gesellschafter Landkreis Rastatt und Stadt Baden-Baden drei externe Gutachten gegenübergestellt, um eine belastbare Kostenprognose zu erhalten. Aktuell werden die Kosten auf 676,3 Millionen Euro beziffert. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung weist nach, dass das hohe Defizit weitestgehend abgebaut werden kann.

Webseite Zukunft KMB

Aktuelle Haushaltslage

Die Stadt Baden-Baden befindet sich in einer sehr angespannten finanziellen Situation. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Wie kam es dazu, was unternimmt die Stadt – und wie geht es weiter? Nachfolgend die wichtigsten Informationen im Überblick.

Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2025 das Konzept zur Haushaltskonsolidierung beraten und die Verwaltung beauftragt, zu den in der Konsolidierungsliste genannten Maßnahmen konkrete Beschlussvorlagen zu erarbeiten. Die Liste steht hier zum Download bereit. Die Nummerierung der Maßnahmen entspricht der Konsolidierungsliste. 

Zur fachlichen Begleitung des Prozesses wurde zudem eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die die Haushaltslage analysiert und Empfehlungen zur Konsolidierung erarbeitet. Die Ergebnisse dieses Expertenkreises fließen in die weiteren Beratungen von Verwaltung und Gemeinderat ein.

Beschlossene Maßnahmen

Maßnahme Beschlussvorlage
1.1, 2.1 und 2.6: Personalkosteneinsparungen Beschlussvorlage
2.2 Reduzierung auf 3 Dezernate Beschlussvorlage
2.7 Mobilitätsmanager / Aussetzung Wiederbesetzung Beschlussvorlage
3.1 Park- und Gartenanlagen, Einsparungen (u.a. Hundekotbeutel-Kombistationen) Beschlussvorlage geänderter Beschluss
3.2 Kinderspielplätze/Reduzierung der Unterhaltungskosten Beschlussvorlage geänderter Beschluss
3.3 Baurecht / Gestaltungsbeirat reduzieren Beschlussvorlage
3.4 Winterdienst reduzieren Beschlussvorlage
3.5 Reduzierung Pflegestandard und Service Friedhöfe Beschlussvorlage
3.6 Einsparung Brunnenanlagen im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes Beschlussvorlage geänderter Beschluss
3.7 Sozialfunktion des Stadtwaldes inkl. Einführung Parkgebühren Beschlussvorlage
4.1 "Stadtmuseum aufgeben" - Prüfung der Voraussetzungen und Auswirkungen sowie Möglichkeiten der Einsparung Beschlussvorlage
4.3 Theater pauschale Zielvorgabe (Einsparung Personal + Sachkosten) Beschlussvorlage
4.4 Philharmonie Baden-Baden - pauschale Zielvorgabe 400.000 Euro Beschlussvorlage
4.5 Baden-Baden Kur- und Tourismus / iPunkt Europastraße aufgeben Streichung des Werbekostenzuschusses an die Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH für die Touristeninformation i-Punkt an der Europastraße Beschlussvorlage
4.6 - Weltkulturerbe, reduzieren des künftigen Finanzbedarfs Beschlussvorlage
5.1 Einsparungen bei der Klinikum Mittelbaden gGmbH Beschlussvorlage
5.11 Förderung der Wohlfahrtspflege Beschlussvorlage
5.13 Sozialticket 50 % Kürzung Beschlussvorlage
5.15 Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse an Katastrophenschutzeinheiten um 50% Beschlussvorlage
5.17 Festsetzung / Kürzung der Schulbudgets im Ergebnishaushalt Beschlussvorlage
5.18 Behindertenfahrdienst 50 % Beschlussvorlage
5.2 Förderung von Wirtschaft und Verkehr; Weihnachtsbeleuchtung und Weihnachtsbäume Beschlussvorlage
5.2 Projektförderung Einzelhandel Beschlussvorlage
5.3 Volkshochschule Baden-Baden e. V. - Festsetzung des Zuschusses auf jährlich 208.770 Euro ab dem Jahr 2026 Beschlussvorlage
6.1 Anhebung Gewerbesteuer Beschlussvorlage
6.2 Anhebung Grundsteuer Beschlussvorlage
6.5 Änderung der Satzung der Stadt Baden-Baden über Gebühren für öffentliche Leistungen als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde sowie Neufassung der Gebührenverzeichnisse der Abteilungen Öffentliche Ordnung, Bürgerservice, Umwelt- und Arbeitsschutz sowie des Forstamtes Beschlussvorlage
6.5 Neufassung Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung Beschlussvorlage
6.5 Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Baden-Baden Beschlussvorlage
6.8 Anhebung der Elternbeiträge für die Teilnahme am Schulmittagessen an Baden-Badener Schulen in städtischer Trägerschaft Beschlussvorlage
7.10 Aufhebung der Haushaltsmittel für ein Amtsblatt Beschlussvorlage

Expertenkreis zeigt Weg zur Haushaltskonsolidierung (16. Dezember)

Die Stadt Baden-Baden kann die aktuelle Haushaltskrise bewältigen. Zu diesem Ergebnis kommt die von Verwaltung und Gemeinderat eingesetzte Expertenkommission zur Haushaltskonsolidierung. Voraussetzung dafür sind Mut, Konsequenz und ein geschlossenes Vorgehen von Verwaltung und Gemeinderat. Bei einer Pressekonferenz stellte die Expertenkommission um Dirk Deuster, Daniel Kleditzsch, Stefan Klocke, Bernd Kölmel, Gerhard Kuppler und Lothar Volle ihre Ergebnisse vor.

Zur Pressemitteilung.

Beschluss des Gemeinderats vom 23. Juni

Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2025 über das Konzept zur Haushaltskonsolidierung beraten. Dabei hat das Gremium mehrheitlich einem Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen zugestimmt.
Der Gemeinderat hat sich grundsätzlich zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von rund 21 Millionen Euro bekannt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, den ersten Entwurf des Konsolidierungskonzepts bis Oktober 2025 in enger Abstimmung mit den Fachämtern weiterzuentwickeln und zu konkretisieren.
Die Verwaltung wird zu den auf der Konsolidierungsliste genannten Punkten konkrete Beschlussvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Zur Pressemitteilung.

Pressegespräch am 13. Juni

Angesichts der angespannten Haushaltslage arbeitet die Stadt Baden-Baden weiterhin intensiv an der Stabilisierung der Finanzsituation. Bei einem Pressegespräch am Freitag (13. Juni) haben Oberbürgermeister Dietmar Späth und Erster Bürgermeister Alexander Wieland über das weitere Vorgehen informiert.

Zur Pressemitteilung.

Wie kam es zur aktuellen Haushaltslage?

Die Stadt Baden-Baden hat in den vergangenen Jahren stets vorausschauend gewirtschaftet. Die Haushaltspläne wurden regelmäßig genehmigt und basierten auf soliden Annahmen. Dennoch ist die jetzige Situation in ihrer Schärfe nicht vorhersehbar gewesen.

  • Mehrere Faktoren haben zu einem drastischen Einbruch geführt:
  • Deutlicher Rückgang bei Einnahmen aus Gewerbe-, Einkommen- und Umsatzsteuer
  • Stark gestiegene Ausgaben, insbesondere in den Bereichen Soziales und Jugendhilfe
  • Zusätzliche Aufgaben, die ohne ausreichende Gegenfinanzierung von Bund und Land auf die Kommunen übertragen wurden

Warum sind neue Kredite notwendig?

Für 2025 rechnet die Stadt mit einem Fehlbetrag von rund 42 Millionen Euro. Zur Deckung sind Kreditaufnahmen in Höhe von 32 Millionen Euro vorgesehen. Diese Maßnahme ist notwendig, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern.

Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen?

Bereits im November 2024 haben Gemeinderat und Verwaltung auf die Entwicklung reagiert:

  • Beschluss einer Haushaltssperre
  • Einrichtung einer Haushaltskommission
  • Laufende Überprüfung und Priorisierung von Investitionen, insbesondere im Bauwesen
  • Schreiben an das Innenministerium, um auf strukturelle Herausforderungen hinzuweisen
  • Beschluss eines Nachtragshaushalts als Grundlage für konstruktive Gespräche mit dem Regierungspräsidium
  • Einberufung einer Einwohnerversammlung

Wie geht es weiter?

Verwaltung und Gemeinderat arbeiten eng in der Haushaltskommission zusammen, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Prioritäten zu setzen und Beschlüsse im Gemeinderat vorzubereiten. Im September 2025 stehen die ersten Beschlüsse in den Gremien an.

Aufzeichnung Einwohnerversammlung

Bereits am 6. Mai 2025 informierten Oberbürgermeister Dietmar Späth, Erster Bürgermeister Alexander Wieland und die Bürgermeister Tobias Krammerbauer sowie Roland Kaiser die Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklung der städtischen Finanzlage.

Zur Aufzeichnung

Was sagt der Städtetag Baden-Württemberg?

Zum aktuellen Haushaltssituation äußerte sich auch Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, wie folgt:

„Der Städtetag hat es immer wieder deutlich gemacht: Schon die Pflichtaufgaben, die Bund und Land den Kommunen übertragen haben, sind nicht auskömmlich finanziert. Wir haben es hier mit strukturellen Problemen zu tun, die gerade ihre ganze zerstörerische Kraft entfalten. Deshalb können wir jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Die Städte brauchen jetzt mehr Handlungsspielraum, etwa, indem das Land ihnen Kreditaufnahmen ermöglicht. Kredite schaffen jedoch nur kurzfristig Luft, lösen aber keine strukturelle Unterfinanzierung. Denn der Blick auf das gesamte Land zeigt: Die Finanznöte der Städte werden zu einem flächendeckenden Problem – die Bürgerinnen und Bürger spüren es schon jetzt. Die Kommunen tragen mehr als 25 Prozent des öffentlichen Haushalts, bekommen dafür aber nur 14 Prozent der Steuereinnahmen. Dass das nicht auf Dauer gut geht und die Kommunen in die roten Zahlen führt, ist nicht schwer zu verstehen. Bund und Land müssen die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen.“

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