Stadt Baden-Baden beantragt mehr Flexibilität bei der Besetzung des Ortsvorsteheramtes
Baden-Baden. Die Stadt Baden-Baden hat ihren vierten Antrag im Rahmen des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg eingereicht. Die hauptamtliche Ortsvorsteherstelle in Haueneberstein ist derzeit vakant. Um das Bewerberfeld für die Neubesetzung zu erweitern, beantragt die Stadt, die Stelle befristet bis zum Ende der laufenden Wahlperiode auch mit einer tariflich beschäftigten Person besetzen zu können.
"Wer Verwaltung zukunftsfähig machen will, muss auch bereit sein, überkommene Regelungen zu hinterfragen"
Nach der derzeitigen Rechtslage kann diese Funktion ausschließlich mit einer Beamtin oder einem Beamten besetzt werden. Aus Sicht der Stadt schränkt diese Vorgabe die Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber unnötig ein. Mit der beantragten Regelungsbefreiung sollen künftig auch qualifizierte tariflich Beschäftigte für diese verantwortungsvolle Aufgabe in Betracht kommen. „Wir können es uns nicht leisten, auf engagierte und qualifizierte Menschen zu verzichten, nur weil sie keine Beamten sind. Wer Verwaltung zukunftsfähig machen will, muss auch bereit sein, überkommene Regelungen zu hinterfragen. Genau dafür steht dieser Antrag“, sagt der für Personal und Kommunales zuständige Bürgermeister Dr. Tobias Krammerbauer.
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Mit dem Antrag möchte die Stadt die Möglichkeit erhalten, diesen neuen Weg zunächst im konkreten Fall der Ortsverwaltung Haueneberstein zu erproben. Gleichzeitig verbindet sie damit die Hoffnung, dass sich eine solche Öffnung in der Praxis bewährt und daraus perspektivisch auch gesetzliche Anpassungen ergeben können. „Das Land wirbt zu Recht für weniger Bürokratie und mehr kommunale Gestaltungsspielräume. Jetzt hat es die Möglichkeit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen und innovative Lösungen zuzulassen“, so Bürgermeister Dr. Krammerbauer. Bereits zuvor hat Baden-Baden das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz genutzt, um neue Wege zu erproben. Die bisherigen Anträge betrafen unter anderem die Verlängerung der Geltungsdauer von Baugenehmigungen sowie die Digitalisierung und Vereinfachung von Verfahren im Kommunalwahlrecht.