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Schöffenwahl: Stadtverwaltung sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Baden-Baden (10.03.2023). Die Stadtverwaltung sucht Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Baden, die sich bereit erklären, die Aufgabe als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter zu übernehmen. Schöffinnen und Schöffen urteilen neben Berufsrichtern bei Straf- und Jugendstrafprozessen am Amts- oder Landgericht.
Gleichberechtigte Mitglieder des Gerichts
Sie sind Mitglieder des Gerichts und in vollem Umfang bei fast allen Entscheidungen gleichberechtigt, zum Beispiel über Schuld oder Unschuld sowie beim Strafmaß. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung ein und unterstützen damit eine volksnahe und gerechte Urteilsfindung – sie sind damit Ausdruck der demokratischen Teilhabe der Bevölkerung am Rechtsprechungsprozess. Schöffinnen und Schöffen werden deshalb aus allen Bevölkerungs-, Alters- und Berufsgruppen ausgewählt. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete) sowie Religionsdiener sollen jedoch nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Für das Schöffenamt sind keine juristischen Kenntnisse erforderlich, aber die Schöffinnen und Schöffen sollten ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind Schöffen sowohl für Erwachsenen- als auch für Jugendstrafsachen zu besetzen. Bewerber müssen deutsche Staatsbürger, in Baden-Baden wohnhaft und zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sein. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen Erfahrungen in Jugenderziehung besitzen.
Weitere Informationen
Die Stadtverwaltung bittet interessierte Bürger, sich bis Freitag, 31 März, zu bewerben. Die Online-Bewerbung und weitere Voraussetzungen für das Schöffenamt sowie zusätzliche Informationen sind auf der städtischen Homepage unter www.baden-baden.de/schoeffenwahl abrufbar. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung ist die Geschäftsstelle Gemeinderat, Telefon 07221 93-2042, E-Mail: geschaeftsstelle.gr@baden-baden.de.