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Auf einem Bebauungsplan liegt ein Ordner mit Rechtsverordnungen, ein Linieal, ein Kugelschreiber und ein Baugesetzbuch.

VGH stellt Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Urbanes Gebiet Aumatt fest

Baden-Baden (17.03.2023). Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Urbanes Gebiet Aumatt festgestellt. Lediglich hinsichtlich der textlichen Festsetzung, soweit Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern zur Herstellung des Straßenkörpers auf der privaten Grundstücksfläche zu dulden sind, erklärte der VGH den Bebauungsplan für unwirksam. Im Übrigen wurde der Antrag abgewiesen.

Mit diesem Vorhaben möchte die Stadt Baden-Baden die künftige bauliche Entwicklung der Fläche als Wohn- und Dienstleistungsstandort ermöglichen. Gegen den Bebauungsplan war ein Antrag auf Normenkontrolle eingegangen, der am Donnerstag (16. März) vor dem achten Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in Mannheim streitig verhandelt wurde. Hierbei konnten die Richter keinen Verstoß gegen geltendes Recht feststellen, der zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans geführt hätte. Insoweit wurden dem Antragsteller auch die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Revision wurde nicht zugelassen.