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Reform der Landesbauordnung: "Geht jetzt alles schneller beim Bauen?"

Baden-Baden (26.06.2025). Das Land will den Wohnungsbau stärken und die baurechtlichen Verfahren beschleunigen, so der Grundtenor der jüngsten Novellierung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg. „Das Ziel, die Anzahl von neu geschaffenen Wohnungen merklich zu erhöhen, liegt auch im Interesse der Stadt Baden-Baden“, so Baubürgermeister Alexander Wieland.

Genehmigungsfiktion eingeführt

„Die Wohnungsnot ist groß, gerade an bezahlbarem Wohnraum fehlt es.“ Um überlange Verfahren zu vermeiden, hat die Landesregierung eine sogenannte Genehmigungsfiktion in der Landesbauordnung eingeführt. Dies bedeutet, dass nach drei Monaten, gerechnet ab Vollständigkeit der Bauunterlagen sowie aller notwendiger Fachämterstellungnahmen, mit dem Bau begonnen werden darf, auch wenn keine Baugenehmigung vorliegt. Die Baurechtsbehörde hat diese Genehmigungsfiktion dann zu bescheinigen. Allerdings hat die Sache auch einen Haken: Bisher wartete die Baurechtsbehörde auf Umplanungen bis die Genehmigungsfähigkeit erreicht werden konnte. „Dies wird künftig nicht mehr der Fall sein. Wir müssen schnell reagieren und werden auch Anträge ohne vorherige Ankündigung ablehnen, wenn die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung nicht vorliegen“, so der Baubürgermeister weiter. Das Ganze geht dann wieder von vorne los und mit dann hoffentlich genehmigungsfähigen Unterlagen weiter.

Angrenzer so gut wie nicht mehr beteiligt

Ein weiterer großer Meilenstein ist die Verfahrensfreiheit für Nutzungsänderungen zu Wohnungen im Innenbereich. Auch hierzu bedarf es keines baurechtlichen Verfahrens mehr, außer wenn von baurechtlichen Vorschriften abgewichen werden soll. Dann müsste ein separater Ausnahme- oder Befreiungsantrag gestellt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften obliegt dem Bauherrn. „Verfahrensfrei heißt nicht zulässig“, darauf weist Lothar Köstel, Leiter der Baurechtsbehörde Baden-Baden hin. „Es bedeutet nur, dass kein baurechtliches Verfahren durchgeführt wird. Auch hinterher, selbst Jahre oder Jahrzehnte später, kann dies noch aufschlagen, da baurechtliche Sünden nicht verjähren.“ Dies gilt für alle Bauanträge, die ab dem 28. Juni 2025 über das sogenannte virtuelle Bauamt bei der Stadt Baden-Baden elektronisch eingereicht werden. Allerdings gehen die neuen Regelungen auch zum einen Teil zu Lasten der Angrenzer. Diese werden so gut wie nicht mehr an baurechtlichen Verfahren beteiligt. „Die Nachbarn wurden in baurechtlichen Verfahren quasi eliminiert. Nur in den allerwenigsten Fällen, wenn von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen werden soll, werden noch im Ausnahmefall Angrenzer beteiligt“, so der Baudezernent.

Weitere Informationen

Das Widerspruchsverfahren wurde bereits zum 1. Juni 2025 abgeschafft; dies soll ebenfalls der Beschleunigung dienen. Künftig muss gleich beim Verwaltungsgericht geklagt werden, ohne dass es ein Vorverfahren in Form eines Widerspruchverfahrens benötigt. „Dem städtebaulichen Qualitätsanspruch für Baden-Baden kommen diese Regelungen nicht entgegen“, bedauert der Baudezernent. „Es gilt der Grundsatz im neuen Gesetz, dass die Schnelligkeit vorgeht und Wohnungen zeitnah geschaffen werden sollen. Aber es ist auch eine gute Nachricht für alle Bauwilligen und auch eine Chance, dass künftig schneller und damit auch kostengünstiger gebaut werden kann.“