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Luftaufnahme der Kirche und des Ortskerns

Stellungnahme der Stadt Baden-Baden zum Standortwechsel des Obststands Lörch

Baden-Baden (16.06.2025). Da die Diskussion um den Standortwechsel des mobilen Obststands Lörch in Steinbach andauert, nimmt die Stadt Baden-Baden hierzu nun Stellung:

Tragfähige und faire Lösung finden

Die Stadtverwaltung hat Verständnis dafür, dass der neue Standort eine Umstellung bedeutet, sowohl für den Betreiber als auch für seine Kundinnen und Kunden, insbesondere durch die lange Vertrautheit mit dem bisherigen Standort. Zugleich ist es Aufgabe der Verwaltung, geltende rechtliche Vorgaben einzuhalten und für alle Beteiligten tragfähige und faire Lösungen zu finden. Für den bisherigen Standort des Obststands lag zu keinem Zeitpunkt eine offizielle Genehmigung vor. Dies wurde im Zuge einer neuen Interessensbekundung für dieselbe Fläche festgestellt. Dabei stellte sich heraus, dass der Standort aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen auch nicht genehmigungsfähig ist.

Wichtiges Kriterium: räumliche Nähe zur bisherigen Verkaufsstelle

Nach dieser Feststellung suchte die Stadtverwaltung das Gespräch mit Herrn Lörch, um gemeinsam eine alternative Lösung zu finden. Dabei war die räumliche Nähe zur bisherigen Verkaufsstelle ein wichtiges Kriterium. Der neue Standort auf dem Gelände der Firma Karcher erfüllt diese Voraussetzung und wurde in enger Abstimmung mit allen Beteiligten umgesetzt. Ortsvorsteher Maximilian Arnold steht in regelmäßigem Austausch mit Andreas Lörch und hat unter anderem das Angebot unterbreitet, am alten Standort vorübergehend einen Hinweis auf den neuen Verkaufsort anzubringen. Wenngleich für alle Gewerbetreibenden die gleichen Vorgaben und Rechte gelten, sagte Bürgermeister Dr. Tobias Krammerbauer Andreas Lörch in einem persönlichen Gespräch zu, „innerhalb dieser Spielräume helfen zu wollen, wo es geht“.

Weitere Informationen

Abschließend betont die Stadtverwaltung, dass Entscheidungen dieser Art nicht gegen einzelne Personen oder Betriebe gerichtet sind und auch nicht willkürlich passieren. Sie erfolgen auf Grundlage der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und verfolgen das Ziel, nachvollziehbare und rechtssichere Lösungen im öffentlichen Raum zu gewährleisten.