Hohe Energiepreise - Unterstützung in Notlagen

Hohe Nachzahlungen für Strom oder Gas, stark gestiegene monatliche Abschlagszahlungen, bereits angemahnte Rechnungen oder sogar die Androhung die Energielieferungen einzustellen: die steigenden Energiekosten können dazu führen, dass Sie in eine finanzielle Notlage geraten.

Die Stadtverwaltung und das Jobcenter haben Möglichkeiten Sie zu unterstützen. Vielleicht ergibt sich für Sie ein Anspruch auf Wohngeld oder auf unterstützende Leistungen des Jobcenters und des Sozialamts? Wir beraten Sie gerne, kommen Sie bei Unterstützungsbedarf mit all Ihren Fragen auf uns zu. 

Sie beziehen bereits Leistungen der Existenzsicherung?

Bei den Leistungen der Existenzsicherung handelt es sich einerseits um das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld („Hartz 4“) gemäß SGB II. Diese Leistungen werden vom Jobcenter bewilligt und heißen ab Januar 2023 Bürgergeld.

Weiter gibt es die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII. Diese Leistungen bewilligen die Sozialhilfebehörden.

Sofern Sie laufende Leistungen der Existenzsicherung erhalten, können die tatsächlichen Kosten für die Heizung in der Bedarfsberechnung anerkannt und übernommen werden. Dies gilt auch für Heiz- und Nebenkostennachzahlungen.

Stromkosten für Haushaltsenergie sind anteilig im Regelsatz enthalten. Sofern es hier zu Nachzahlungen kommt, sind diese aus dem Regelsatz zu bestreiten. Ist das im Einzelfall nicht möglich, kann ein Darlehen bewilligt werden.

Sie beziehen keine Leistungen der Existenzsicherung?

Wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen und Zahlungsrückstände für Energiekosten entstanden sind, kann es sein, dass Sie wegen erhöhter Energiekosten einmalige oder sogar laufende Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung haben.

Rückstände aus Zahlungsverpflichtungen für Haushaltsstrom können als Darlehen sowie Rückstände aus Zahlungsverpflichtungen für Gas und Strom für Heizung können als Beihilfe übernommen werden.

Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich im Monat der Fälligkeit mit dem Jobcenter und der Sozialhilfebehörde in Verbindung, wenn Ihnen Energieschulden z.B. durch Nachzahlungen drohen oder entstanden sind!

Auch für Haushalte außerhalb der Sozialhilfe gibt es Unterstützung

Wenn Sie mit Ihrem Einkommen knapp über dem Leistungsanspruch der existenzsichernden Leistungen des Jobcenters oder der Sozialhilfebehörde liegen, kann Ihnen gegebenenfalls Wohngeld gewährt werden.

Wohngeld wird als Mietzuschuss für eine Wohnung oder als Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung gezahlt. Es handelt sich hierbei um eine monatliche Pauschale. Eine gesonderte Anerkennung bei Heiz- und Nebenkostennachzahlungen erfolgt dabei jedoch nicht.

Wohngeldanträge können ab sofort online ausgefüllt und direkt versendet werden. Bei Fragen können Sie sich direkt mit der Wohngeldstelle der Stadt Baden-Baden telefonisch oder per Mail in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte.