Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft
Die Corona-Krise hat zunehmend negative Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft. Die Politik reagiert mit einer Reihe von arbeits- und steuerrechtlichen Maßnahmen, um den Unternehmen in dieser kritischen Phase unter die Arme zu greifen.
Auf dieser Seite finden sich hilfreiche Informationen, die bei der Bewältigung der aktuellen Krise weiterhelfen können und darüber hinaus auch Informationen des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg (siehe Links in der rechten Spalte).
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Alle Ansprechpartner auf einen Blick sowie Konkrete Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen.
Aktuelle Meldungen:
JOBSTARTER plus: Bundesprogramm „Ausbildungslätze sichern“ – Förderung von Verbundausbildung
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit Anfang August 2020 Ausbildungsbetriebe, die pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind: Neben Ausbildungsprämien (Ausbildungsangebot fortführen oder erhöhen), Förderung der Ausbildungsvergütung bei der Vermeidung von Kurzarbeit und der Übernahmeprämie bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben gibt es zusätzlich seit Anfang November 2020 Maßnahmen zur Auftrags- und Verbundausbildung:
Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, ist es möglich, dass andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder etablierte Ausbildungsdienstleister befristet die Ausbildung übernehmen und dafür eine Prämie von 4.000 Euro je Auszubildender bzw. Auszubildendem erhalten.
Hier finden Sie weitere Informationen:
- Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Alle Informationen finden Sie auf der Website des BMBF. FAQ werden unter „Wissenswertes“ beantwortet.
- Förderungen der Länder: Zur Unterstützung der Verbundausbildung haben auch einzelne Ländern eigene Förderungen veröffentlicht (u. a. Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen). Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Kammer.
- Auf jobstarter.de finden Sie ab sofort eine Definition der vier Formen der Verbundausbildung. Hintergrund: Vier Modelle der Verbundausbildung
- Im Fachbuch „Verbundausbildung – Vier Modelle für die Zukunft“ JOBSTARTER PRAXIS – Band 6 (2011) erhalten Sie Einblicke aus der Praxis der JOBSTARTER-Projekte.
Term Sheet Novemberhilfe
Bundesprogramm | Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, in Form einer einmaligen Kostenpauschale. |
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Antragsberechtigte |
Nähere Bestimmungen zu den vorgenannten Punkten, insbesondere zur Nachweispflicht, werden in den Vollzugshinweisen geregelt.[1] |
Förderfähige Maßnahme |
Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden. |
Beihilferahmen |
Der beihilferechtliche Rahmen ergibt sich aus der Förderhöhe:
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Anrechnung erhaltener Leistungen | Andere gleichartige Leistungen für den Förderzeitraum wie Überbrückungshilfe und das Kurzarbeitergeld werden angerechnet. |
Anrechnung / Lieferdienste |
Umsätze von mehr als 25 Prozent werden auf die Umsatzerstattung angerechnet (damit es keine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes gibt). Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden Außerhausverkaufsumsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet. Im Gegenzug werden die Außerhausverkaufsumsätze während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen. |
Verbundene Unternehmen | Antragsberechtigung, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. |
Laufzeit | Dauer der Schließungen im November 2020 |
Antragstellung |
Elektronische Antragstellung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Auszahlung über die Überbrückungshilfe-Plattform. Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. |
Programmvolumen | Voraussichtlich ca. 10 Mrd. Euro |
Haushalt | EPL 60 |
Verwaltung | Länder |