Bürgerentscheid Klinikum Baden-Baden/Rastatt

Am 29. Juni 2025

Am 29. Juni 2025 wird in Baden-Baden ein Bürgerentscheid durchgeführt.

Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist nach der Wahl auf dieser Seite zu finden.

FAQ

Wann findet der Bürgerentscheid statt?

Der Bürgerentscheid wird am 29. Juni 2025 stattfinden. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger sowie Staatsangehörige der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Baden-Baden wohnen (Hauptwohnung) oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Worüber wird abgestimmt?

Es ist über folgende Frage mit JA oder NEIN abzustimmen:
„Sind Sie dafür, dass die am 25.11.2024 vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse 1, 3 und 9 unter Tagesordnungspunkt 7 aufgehoben werden und die Stadt Baden-Baden dem Bau eines neuen Zentralklinikums nur unter der Maßgabe zustimmt, dass Baden-Baden dessen Standort ist?“

Wie kann ich mich zum Thema der Abstimmungsfrage informieren?

Die Bürgerinnen und Bürger müssen gemäß der Gemeindeordnung informiert werden.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 07. Juni 2025 eine Informationsbroschüre zum Thema. In dieser Broschüre stellen die Gemeindeorgane (Stadtverwaltung, Gemeinderäte) und die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ihre jeweilige Auffassung in gleichem Umfang dar.
Da alle Wahlberechtigten informiert werden müssen, kann es sein, dass Haushalte mit mehreren Wahlberechtigten die Broschüre in entsprechender Zahl erhalten.

Muss ich mich für die Wahl anmelden?

Nein, alle Wahlberechtigten erhalten bis 08. Juni 2025 automatisch eine Wahlbenachrichtigung, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Falls Sie bis ca. 3 Wochen vor der Wahl keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, um zu prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wie läuft die Wahl ab?

Sie haben eine Stimme, entweder JA oder NEIN.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Sie benötigen Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass).

Kann ich Briefwahl beantragen?

Ja, Briefwahl ist möglich. Sie können die Unterlagen mit dem Formular auf der Wahlbenachrichtigung, über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online beantragen. Der Link wird frühestmöglich freigeschaltet. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich unzulässig.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt Ende Mai/Anfang Juni.

Sie können dann auch während der jeweiligen Öffnungszeiten direkt beim Wahlamt (Brie-

gelackerstr. 21), dem Bürgerbüro am Jesuitenplatz oder bei Ihrer Ortsverwaltung wählen. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, müssen Sie vorher keinen Antrag auf Briefwahl stellen.

Mit der Wahlbenachrichtigung und dem Ausweis/Reisepass erhalten Sie die Wahlunterlagen vor Ort und haben dort die Möglichkeit, sofort zu wählen.

Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abschicken?

Die Rückläufe der Wählenden (rote Wahlbriefe) müssen spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Briefwahlunterlagen, die danach vorliegen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Sie können die Briefwahlunterlagen ohne Freimachung in jeden (gelben) Postkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Wir empfehlen, diesen Weg bis spätestens Mittwoch vor der Wahl zu nutzen, ja eher desto besser, da die Postlaufzeit variieren kann.

Es ist zudem möglich, die Wahlbriefe direkt bei der Stadtverwaltung bei einer der folgenden Stellen einzuwerfen:

  • Wahlamt, Briegelackerstr. 21;
  • Rathaus, Marktplatz 2;
  • Ortsverwaltungen Ebersteinburg, Haueneberstein, Steinbach, Neuweier, Varnhalt, Sandweier

Kann ich in jedem Wahllokal wählen?

Nein, Sie können nur in dem Wahllokal wählen, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist, es sei denn, Sie haben Briefwahl beantragt. In dem Fall können Sie mit dem „Wahlschein“, den Sie mit der Briefwahl erhalten, auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen. Sie müssen diesen Wahlschein allerdings zwingend vorlegen und sich ausweisen. Damit wird vermieden, dass Sie zwei Mal wählen.

Was passiert, wenn ich mich im Wahllokal nicht ausweisen kann?

Ohne gültigen Ausweis dürfen Sie nicht wählen, auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung haben. So wird sichergestellt, dass auch tatsächlich der Wahlberechtigte wählt.

Was mache ich, wenn ich Hilfe beim Wählen benötige?

Wähler mit Behinderungen können eine Assistenzperson mitbringen, die beim Ausfüllen des Stimmzettels hilft.

Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel falsch ausfülle?

Wenn Sie Ihren Stimmzettel versehentlich falsch ausfüllen oder beschädigen, können Sie im Wahllokal um einen neuen Stimmzettel bitten.

Wann wird das Ergebnis des Bürgerentscheids bekanntgegeben?

Die öffentliche Ermittlung der Wahlergebnisse, also die Auszählung, beginnt unmittelbar an die Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr.
Mit dem vorläufigen Ergebnis ist am Abend zu rechnen.
Der Gemeindewahlausschuss stellt am 03. Juli 2025 (15.00 Uhr, Festhalle Oos, Sinzheimer Str. 1 b) das endgültige Ergebnis fest.

Welche Mehrheit braucht es für das Abstimmungsergebnis?

Dies regelt die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (§ 21 Abs. 7):
„Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.“

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?

Sie können am Wahltag gegen Vorlage eines Attests noch bis 15.00 Uhr Briefwahl direkt beim Wahlamt, Briegelackerstr. 21, beantragen. Eine andere Person kann mit Vollmacht die Unterlagen für Sie im Wahlamt abholen.

Darf ich ein Foto in der Wahlkabine machen?

Nein, das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist verboten, um die Geheimhaltung der Wahl sicherzustellen.

Was passiert, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalte?

Bis Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr, können noch Wahlscheine beantragt werden. Am Wahltag selbst ist dies nur aufgrund attestierter plötzlicher Erkrankung möglich.
Wir empfehlen, dass Sie am Freitag vor der Wahl am besten persönlich zum Wahlamt gehen und Ersatzunterlagen beantragen. Sie können dort auch direkt wählen.