GEMA

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(c) GEMA/ gema.de

Ob bei geselligen Abenden mit Ehrenamtlichen, bei Sportveranstaltungen oder bei Vereinsfesten – ohne Musik wären diese Veranstaltungen heutzutage fast nicht mehr denkbar. Wer macht sich aber dabei schon einmal Gedanken darüber, wie diese Musik bezahlt wird? Und gemeint ist hier vielmehr die schöpferische Arbeit der Komponisten und Textdichter.

Um die Rechte der Musikurheber zu wahren, wurde die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“) gegründet.

Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die eine treuhänderische Vermittlerrolle ausfüllt und die Rechte von über 65.000 Mitgliedern sowie über 2 Mio. ausländischen Berechtigten verwaltet. Sie nimmt die Urheberrechte wahr, die ihre Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Musikverleger) ihr übertragen haben und stellt sie dem Musiknutzer gegen eine Vergütung zur Verfügung.

Musiknutzung bei Veranstaltungen anmelden

Jeder, der für die öffentliche Nutzung von Musik organisatorisch und wirtschaftlich verantwortlich ist z.B. Veranstalter, Gastronomen, Einzelhändler, Ärzte, Vereine etc. ist der GEMA gegenüber zahlungspflichtig.

Die Musiknutzung bei Veranstaltungen muss grundsätzlich bei der GEMA rechtzeitig angemeldet werden, so dass diese noch vor der Durchführung ihre Einwilligung erteilen kann.
Wenn Musik ohne entsprechende Nutzungsbedingungen abgespielt wird, kann dies zu Schadenersatzansprüchen führen.

Warum für eine Musiknutzung zahlen? Diese Frage beantwortet die GEMA in einem kurzen Erklärvideo (siehe rechte Spalte).

Hinweis

DIE GEMA vereinbart mit Verbänden sogenannte Gesamtverträge. Die Mitglieder dieser Vereinigungen erhalten bei rechtzeitiger Anmeldung ihrer Musiknutzungen einen Nachlass von bis zu 20 Prozent auf die normalen Vergütungssätze.

Weitere Informationen gibt es in der rechten Spalte.