Ehrenamtliche (rechtliche) Betreuung

Eine Frau sitzt mit einer Seniorin beim ArztBild vergrößern
© Ocskay Bence - Fotolia.com

Ehrenamtliche Betreuung ist ein Ehrenamt, das wenig bekannt ist. Damit gemeint ist allerdings nicht die pflegerische oder hauswirtschaftliche Versorgung, Begleitung bei Spaziergängen oder dergleichen, sondern die rechtliche Betreuung.

Bei der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung geht es um die Vertretung einer psychisch kranken und / oder geistig, körperlich oder seelisch behinderten Person, die ihre Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann. Es geht darum, die Interessen der betreuten Person wahrzunehmen, z.B. gegenüber Banken, Ämtern, Versicherungen, Ärzten. Außerdem soll die Betreuung eine menschenwürdige und ausreichende Versorgung der Person sicherstellen.

Hinweis

Sie haben ein wenig Zeit und möchten sich sozial engagieren? Sie möchten einen Menschen ein Stück seines Lebens begleiten, der Ihre Hilfe braucht? Sie möchten beistehen und nicht beiseite stehen?
Dann machen Sie mit. Sie werden wertvolle Lebenserfahrungen machen und andere Lebenswelten kennenlernen.

Wie werde ich ehrenamtlicher Betreuer?

Die Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt. Die Mitarbeiter des Sachgebiets Senioren- und Erwachsenenhilfen / Rechtliche Betreuungen kümmern sich um die Einführung des ehrenamtlichen Betreuers in das Amt sowie um seine Beratung, Unterstützung und Fortbildung.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Offenheit
  • Toleranz
  • Einfühlungsvermögen
  • Verständnis
  • realistische Lebenseinstellung
  • Verschwiegenheit
  • Bereitschaft zu Fortbildung

Kosten / Leistung

399 EUR jährliche Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Betreuungsperson