Öffentliche Ausschreibung Nr.2023/166
Generalsanierung des naturwissenschaftlichen Anbaus beim Markgraf-Ludwig-Gymnasium - Zimmerer- und Holzbauarbeiten
www.subreport-elvis.de/E92899265
Über oben aufgeführten Link können die Unterlagen elektronisch heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Subreport gerne unter Tel.: 0221/985780 zur Verfügung.
- a) Name, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle):
Vergabestelle: Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Tel. 07221/93 -2530 bis -2534, -2539
E-Mail: vergabe@baden-baden.deAuftraggeber: Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachgebiet Hochbau und Gebäudemanagement, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden
- b) Vergabeverfahren:
- EU weite Ausschreibung im Offenen Verfahren
- c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
- Das Angebot ist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis beim FG Vergabe der Stadt Baden-Baden einzureichen. Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
- d) Art des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ist:
- Maßnahme: Generalsanierung des naturwissenschaftlichen Anbaus beim Markgraf-Ludwig-Gymnasium
Gewerk: Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Hauptmassen: Pfosten, Querriegel, Schwellen, Rähm, Attikarandbalken, Bodenschwellen, Stütze, und Fassadenprofile - e) Ort der Ausführung:
- Markgraf-Ludwig-Gymnasium, Hardstraße 2, 76530 Baden-Baden
- f) Art und Umfang der Leistung:
- siehe Buchstabe d.)
- g) Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags:
- Generalsanierung des naturwissenschaftlichen Anbaus beim Markgraf-Ludwig-Gymnasium
- i) Frist für die Ausführung:
- Beginn: 15/01/2024 (KW 03 / 2024)
Ende: 19/04/2024 (KW 16 / 2024) - j) Zulässigkeit von Nebenangeboten:
- Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
- k) Zulässigkeit der Abgabe mehrerer Hauptangebote:
- Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
- l) Ausschreibende Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen angefordert/eingesehen werden können:
Anforderung:
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Zimmer 100 bis 104
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Die Vorschauansicht der Vergabeunterlagen steht Ihnen unter: [ELViS-Link]
Über den aufgeführten Link können die Unterlagen kostenfrei elektronisch heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen subreport gerne unter Tel.: 02 21 / 9 85 78-0 zur Verfügung.
Einsichtnahme:
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Zimmer 100 bis 104
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden- m) Entgelt für die Unterlagen: Höhe und Einzelheiten der Zahlung:
- Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E92899265
- o) Frist für den Eingang der Angebote:
- Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/10/2023
Ortszeit: 11:00 Uhr
aktualisiert am 02.10.2023 - p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
- Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden - q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
- Deutsch
- r) die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung:
- Preis 100 %
- s) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote:
- Submissionstermin: 11.10.2023, 11:00 Uhr (aktualisiert am 02.10.2023)
Stadt Baden-Baden
Fachgebiet Vergabe
Zimmer 100 bis 104
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden - u) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
- Nach § 16 VOB/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.
- v) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:
- Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
- w) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
- (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß § 6a EU VOB/A entsprechend KEV-Vordruck 179 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Kalenderjahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der
Nachunternehmerleistungen zu benennen (KEV-Vordruck 177). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (KEV-Vordruck 178).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck 175). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste VOB“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere Ziffern 04 bis 07.
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck 179.3).
(5) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU.
(6) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „32_Nachweisliste - VOB“.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre auf Verlangen einzureichen. - x) Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße:
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen. - y) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist:
- 04.12.2023
weitere Hinweise:
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform Subreport durchgeführt. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline +49221-98 57 80. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über Subreport.
2) Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren (wie z. B. Bieterfragen und Antworten auf Bieterfragen, Information über etwaige Anpassungen der Unterlagen) erfolgt ausschließlich über die Plattform Subreport.
3) Die Angebote können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden - eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4) Es sind ausschließlich die vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.
5) Fragen sind bis spätestens 26.09.2023, 16:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal Subreport unter Bieterkommunikation möglich.
6) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
7) Datenschutz:
7.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben.
7.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an
- das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros,
Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen
Verpflichtungen
- die Fachabteilungen zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln.
Der Oberbürgermeister