Öffentliche Ausschreibung Nr.2024/177
Transport und Verwertung von Abfällen (Restabfall inkl. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und Restsperrabfall)
www.subreport-elvis.de/E73971143
Über oben aufgeführten Link können die Unterlagen elektronisch heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Subreport gerne unter Tel.: 0221/985780 zur Verfügung.
- a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Tel. 07221/93 -28770
E-Mail: vergabe@baden-baden.de
Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind:
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Zuschlag erteilende Stelle:
Stadtwerke Baden-Baden
Technischer Bereich Entsorgung
Flugstraße 29
76532 Baden-Baden- b) Vergabeverfahren:
- Offenes Verfahren auf der Grundlage der Vergabeverordnung (VgV)
- c) die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind:
- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einzureichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
» Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter, welcher das Angebot abgibt, muss im elektronischen Angebot eindeutig zu erkennen sein. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert. - d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung:
- Art der Leistung:
Haupteinstufung (cpv-Code): 90500000 = Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Umfang der Leistung:
- 4 Jahre a 11.000 to Rest-, Sperr-, Gewerbeabfälle (Transport und Verwertung) - e) Art und Umfang der einzelnen Lose:
- Es werden keine Lose gebildet
- f) Zulassung von Nebenangeboten:
- Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
- g) Ausführungs- / Lieferfrist und evtl. Verlängerungsoptionen:
- Die Leistung ist ab dem 01.01.2025 zu erbringen. Die Laufzeit des Vertrags endet zum 31.12.2028 (4 Jahre)
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber ein halbes Jahr vor Vertragsende, also spätestens
- bis zum 30.06.2028, für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2029 bzw.
- bis zum 30.06.2029, für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2030. - h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen herausgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
Stadt Baden-Baden
Fachgbeiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Die Ausschreibungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [ELViS-Link]
Bei Rückfragen steht Subreport-Elvis unter Tel.: 02 21 / 9 85 78-0 zur Verfügung.- i) Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist:
- Angebotsfrist: 18.09.2024, 11:00 Uhr
Bindefrist: 15.11.2024
Eine persönliche Teilnahme am Termin für die Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. - j) Höhe der Sicherheitsleistungen:
- - Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 3,0 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten.
- k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
- gem. den Vergabeunterlagen und § 17 VOL/B.
- l) mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise:
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
(2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Bereits mit dem Angebot sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6), (7), (16) und (17)
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“).
(5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU.
(6) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB.
(7) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
(8) Im Falle einer geplanten Verbringung von Abfällen oder Teilmengen der zu verwertenden Abfälle ins EU-Ausland hat der Bieter zwingend mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen: - Aktueller Nachweis des Notifizierenden (sofern dieser nicht Bieter ist) über die Eintragung im Berufs- oder Han-
delsregister (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). - Aktueller Nachweis des Notifizierenden (auch wenn dies der Bieter ist) aus dem Bundeszentralregister dafür, dass die Kenntnis gemäß § 123 GWB für die Personen, welche mit der Notifizierung betraut werden sollen, unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen. Wenn eine Bescheinigung nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde oder einem Notar ersetzt werden.
(9) Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen.
(10) Nachweis über die Anlagenzulassung der für die Leistungserbringung genutzten Anlagen, der den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat, gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, für die voraussichtliche Auftragsdauer und die voraussichtlichen Auftragsmenge (z. B. Genehmigungsbescheid). Bei Nutzung einer Anlage außerhalb des Landes Baden-Württemberg ist zusätzlich nachzuweisen, dass die oberste Abfallrechtsbehörde des Landes Baden-Württemberg einer entsprechenden Nutzung zustimmt.
(11) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „der im Preisblatt benannte Verwertungsanlage ist eine Annahmeverpflichtung einzureichen“ (entsprechend. Nr. 3.1.12 im Leistungsverzeichnis Seite 10).
(12) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „Angabe der zur Verfügung gestellten Annahmekapazitäten (Abfallmenge in Mg pro Jahr)“ (entsprechend. Nr. 3.1.12 im Leistungsverzeichnis Seite 10).
(13) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „Angabe des Auftrags („Verwertung von Abfällen für den Stadtkreis Baden-Baden“), für den die Annahmekapazitäten bereitgestellt werden“ (entsprechend. Nr. 3.1.12 im Leistungsverzeichnis Seite 10).
(14) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „Laufzeit der Annahmeverpflichtung vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028 sowie über die Verlängerungsoption bis zum 31.12.2029 bzw. bis zum 31.12.2030“ (entsprechend. Nr. 3.1.12 im Leistungsverzeichnis Seite 10).
(15) Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetztes besteht.
(16) Verwertungskonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung beginnend bei der Annahme des Abfalls bis zur letztendlichen Entsorgung, unter Nennung der Behandlungsstufen und der Stoffströme. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
(17) Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierliche Abnahme der Abfälle gewährleistet bleibt. Dabei ist auch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund für Behandlungsanlagen besteht, mit Benennung der nächstgelegenen Mitgliedsanlage (Eignungskriterien: technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
(18) auf Verlangen vorzulegen: Urkalkulation zum AngebotDie aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“.
- m) Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung:
- Mit dem Angebot sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre einzureichen.
- n) Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!):
- Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen. In diesen Fällen ist gemäß VgV keine Nachreichung zugelassen bzw. wird auf das Recht der Nachforderung verzichtet:
- Der Auftragnehmer muss zwingend innerhalb seines elektronischen Angebots eine Verwertungsanlage gemäß Preisblatt angeben. Wird keine Verwertungsanlage gemäß Preisblatt angegeben, führt dies zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen! - o) Ausschlussgründe:
- Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
- p) Zuschlagskriterien:
- Preis: 100%
- q) Besondere Hinweise:
- - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen.
- Fragen sind bis spätestens 06.09.2024, 12:00 Uhr zu stellen.
- Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 11.09.2024 veröffentlicht.
- Die Angebote müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. - r) Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen. - s) Datenschutzhinweise:
- Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Baden-Baden
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
E-Mail: vergabe@baden-baden.de - Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Stadt Baden-Baden
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Briegelackerstraße 8
76532 Baden-Baden
E-Mail: datenschutz@baden-baden.de - Übermittlung in ein Drittland:
Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. - Dauer der Datenspeicherung:
Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. - Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW)
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Tel. 0711/ 615541 -0
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de - Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. - Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister;
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen;
- beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.);
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen;
- die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags;
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
- Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Der Oberbürgermeister