Öffentliche Ausschreibung Nr.2024/200

Sanierung Ebersteinburger Straße

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Über oben aufgeführten Link können die Unterlagen elektronisch heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Subreport gerne unter Tel.: 0221/985780 zur Verfügung.

a) Name, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mailadresse des Auftraggebers:

Vergabestelle:
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Tel. 07221/93 -28770
E-Mail:

Auftraggeber:
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Planen und Bauen
Fachgebiet Tiefbau und Baubetrieb
Abteilung Tiefbau
Im Rollfeld 25a
76532 Baden-Baden

b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einzureichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.

» Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter, welcher das Angebot abgibt, muss im elektronischen Angebot eindeutig zu erkennen sein. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert.
d) Art des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ist:
Ver- und Entsorgungsleitungen, Straßenbau, Stützwände
e) Ort der Ausführung:
76530 Baden-Baden, Ortsteil Ebersteinburg
f) Art und Umfang der Leistung:
- Erdarbeiten: 6.800 m³;
- Asphaltabbruch: 250 m² (Fräsen), 4.500 m² (Abbruch);
- Pflasterneubau Fahrbahn und Gehwege: 2.900 m²;
- Asphaltneubau: 1.850 m²;
- Kanal: 520 m;
- Entwässerungsrinne: 600 m.
g) Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags:
Sanierung Ebersteinburger Straße
i) Frist für die Ausführung:
Ausführungsbeginn: 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens,
Fertigstellung: innerhalb von 500 Werktagen nach vorstehender Frist.
j) Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
k) Zulässigkeit der Abgabe mehrerer Hauptangebote:
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
l) Ausschreibende Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen angefordert/eingesehen werden können:

Die Ausschreibungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [ELViS-Link]
Bei Rückfragen steht Subreport-Elvis unter Tel.: 02 21 / 9 85 78-0 zur Verfügung.

m) Entgelt für die Unterlagen: Höhe und Einzelheiten der Zahlung:
siehe Buchstabe l)
o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist:
Angebotsfrist: 18.09.2024, 11:30 Uhr
Bindefrist: 18.10.2024
p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einzureichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch
r) die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung:
Preis (100 %)
s) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote:
Öffnungstermin: 18.09.2024, 11:30

Stadt Baden-Baden
Fachbereich Zentrale Dienste
Fachgebiet Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden

Eine persönliche Teilnahme der Bieter oder Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.
t) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten:
- Es ist eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme brutto zu leisten.

- Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

- Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche: Nach Ablauf der Gewährleistung.
u) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Nach § 16 VOB/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.
v) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
w.1) mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise:

(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck 179 „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
(2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Nachunternehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck 176.1 oder 176.2 „Teilleistungen von Nachunternehmern“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck 175 „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern 04 und 05.
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck 179.3 „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“),
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO Konvention 182.

Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“.

x) Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Schloßplatz 1-3
76131 Karlsruhe
y) Besondere Hinweise:
Bieterfragen elektronisch bis spätestens 16.09.2024.
z) Datenschutzhinweise:
  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
    Stadt Baden-Baden
    Fachbereich Zentrale Dienste
    Fachgebiet Vergabe
    Marktplatz 2
    76530 Baden-Baden
    E-Mail:
  2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
    Stadt Baden-Baden
    Behördlicher Datenschutzbeauftragter
    Briegelackerstraße 8
    76532 Baden-Baden
    E-Mail:
  3. Übermittlung in ein Drittland:
    Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt.
  4. Dauer der Datenspeicherung:
    Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
  5. Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.

    Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

    Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW)
    Lautenschlagerstraße 20
    70173 Stuttgart
    Tel. 0711/ 615541 -0
    www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
  6. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten:
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
    - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
    - zur Beantwortung von Bieterfragen;
    - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
    - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
    - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
    - zu Dokumentationszwecken;
    - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung;
    - zu Kommunikationszwecken.
    Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben.
  7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten:
    Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister;
    - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen;
    - beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.);
    - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen;
    - die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags;
    - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.

Der Oberbürgermeister