Öffentliche Ausschreibung Nr.2026/035
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule (Los 1 bis 4)
www.subreport-elvis.de/E51372492
Über oben aufgeführten Link können die Unterlagen elektronisch heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Subreport gerne unter Tel.: 0221/985780 zur Verfügung.
- a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:
Stadt Baden-Baden
Rechtsamt
Abteilung Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Tel. 07221/93 -28770
E-Mail: vergabe@baden-baden.de
Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind:
Stadt Baden-Baden
Rechtsamt
Abteilung Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Zuschlag erteilende Stelle:
Stadt Baden-Baden
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden- b) Vergabeverfahren:
- Offenes Verfahren auf der Grundlage der Vergabeverordnung (VgV)
- c) die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind:
- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einzureichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
» Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter, welcher das Angebot abgibt, muss im elektronischen Angebot eindeutig zu erkennen sein. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert. - d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung:
- Haupteinstufung (cpv-Code): 60100000 Straßentransport/-beförderung
- e) Art und Umfang der einzelnen Lose:
- Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt:
Los 1: Großraum Baden-Baden
Los 2: Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern
Los 3: Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt
Los 4: Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier, Marxzell
Die Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot für eine beliebige Anzahl von Losen abzugeben (keine Angebotslimitierung). Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule);
- Beförderung zum Zielort (Schule);
- Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung. - f) Zulassung von Nebenangeboten:
- Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
- g) Ausführungs- / Lieferfrist und evtl. Verlängerungsoptionen:
- Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am
25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern. - h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen herausgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
Stadt Baden-Baden
Rechtsamt
Abteilung Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Die Ausschreibungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [ELViS-Link]
Bei Rückfragen steht Subreport-Elvis unter Tel.: 02 21 / 9 85 78-0 zur Verfügung.- i) Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist:
- Angebotsfrist: 27.04.2026, 11:00 Uhr
Bindefrist: 25.06.2026
Eine persönliche Teilnahme am Termin für die Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. - k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
- gem. den Vergabeunterlagen und § 17 VOL/B.
- l) mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise:
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei Jahre, mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
(2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen. Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Abschließende Liste EU“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6), (7) und (8).
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG und dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
(5) Eigenerklärung zum fünften Sanktionspaket EU gegen Russland
(6) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 + 124 GWB.
(7) Mit der Angebotsabgabe ist ein aktueller Auszug (nicht älter als der 1. Oktober 2025) über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorzulegen.
(8) Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen
entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 5 Mio.
€. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Mio. €.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.- m) Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung:
1.) Mit Angebotsabgabe vorzulegen ist der Nachweis von mindestens zwei Referenzen innerhalb der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über durchgeführte vergleichbare Leistungen (Beförderung von Schülern im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung)
2.) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 5 Mio. €. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Mio. €.
- o) Ausschlussgründe:
- Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und den Regelungen der §§ 53 und 57 VgV.
- p) Zuschlagskriterien:
- Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge.
- q) Besondere Hinweise:
- - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen.
- Fragen sind bis spätestens 16.04.2026, 16:00 Uhr zu stellen.
- Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 20.04.2026 veröffentlicht.
- Die Angebote müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. - r) Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen. - s) Datenschutzhinweise:
- Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Baden-Baden
Rechtsamt
Abteilung Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
E-Mail: vergabe@baden-baden.de - Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Stadt Baden-Baden
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Briegelackerstraße 8
76532 Baden-Baden
E-Mail: datenschutz@baden-baden.de - Übermittlung in ein Drittland:
Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. - Dauer der Datenspeicherung:
Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. - Ihre Rechte:
Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW)
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Tel. 0711/ 615541 -0
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de - Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. - Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister;
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen;
- beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.);
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen;
- die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags;
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
- Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Der Oberbürgermeister
