Leistungen

Bauakten - Einsicht nehmen

Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die Baugenehmigung, die genehmigten Baupläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Statik etc.) , die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auf einem Grundstück entstanden sind.

Zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Grundstück liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Einsichtnahme in die Bauakten kann aus rechtlichen Gründen nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden. Hierzu gehören Eigentümer oder Personen mit einer Bevollmächtigung.

Verfahrensablauf

Stellen Sie zuerst eine telefonische Voranfrage. Einsicht in die Akte im Bauordnungsamt erhalten Sie dann gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises (Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid) oder einer Vollmacht des Eigentümers (bitte auch einen Nachweis beilegen, dass der Vollmachtgeber Eigentümer ist).

Kopien werden in der Regel umgehend gefertigt; größere Pläne können eingescannt und per E-Mail versendet werden. Die Gebühr dafür kann bar oder auf Rechnung bezahlt werden (mit Berechnung der Portokosten).

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Eigentumsnachweis oder
  • Vollmacht

Kosten

  • Akteneinsicht: 25 EUR
  • Kopien:
    • DIN A 4 s/w: 1 EUR/Seite
    • DIN A 4 farbig: 3 EUR/Seite
    • DIN A 3 s/w: 2 EUR/Seite
    • DIN A 3 farbig: 6 EUR/Seite
  • Scans: 2 EUR/Seite
  • Einsicht in Statikakte: 50 EUR

Bearbeitungsdauer

Je nach Umfang sofort bis 1-2 Tage.

Hinweise

Statikunterlagen können in einem anderen Archiv untergebracht sein und müssen deshalb vorbestellt werden.

Rechtsgrundlage