Bußgeld bezahlen
Bei der Bußgeldbehörde werden alle Ordnungswidrigkeitsverfahren, für die die Stadt Baden-Baden zuständig ist, bearbeitet. Die Mehrzahl davon sind Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße. Aber auch Ordnungswidrigkeiten aus den Bereichen Baurecht, Melderecht, Gewerberecht werden bearbeitet.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es liegt Ihnen eine Verwarnung, ein Zeugenfragebogen, ein Kostenbescheid oder ein Bußgeldbescheid vor.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Verwarnung bzw. einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie den darin genannten Betrag unter Angabe des Aktenzeichens auf eines der angegebenen Konten überweisen, oder beim Fachgebiet Öffentliche Ordnung, 2.OG Zimmer 7, Briegelackerstraße 21, 76532 Baden-Baden, bar bezahlen. Des Weiteren können Sie eine der, auf Ihrem Schreiben angegebenen, online Bezahlfunktion nutzen.
Fristen
Die Fristen für die Bezahlung sind im jeweiligen Schreiben angegeben.
Erforderliche Unterlagen
Aktenzeichen oder Kassenzeichen der Verwarnung oder des Bußgeldbescheides.
Kosten
Neben dem Verwarnungsgeld fallen bei nicht fristgerechter Zahlung Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro an. Bei einem Bußgeldbescheid ist die Erhebung von Gebühren und Auslagen gesetzlich vorgeschrieben.
