Leistungen
Bußgeldbescheid verloren
hat ein/e Bürger/in seinen/ihren Bußgeldbescheid, die schriftliche Verwarnung/Anhörung etc. verloren, so kann er/sie sich gerne bei den Sachbearbeiterinnen der Bußgeldbehörde melden.
Da sich häufig sehr individuelle Fragen hierzu ergeben, ist eine allgemeine Vorgehensweise nicht möglich.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben Ihren Bußgeldbescheid, die schriftliche Verwarnung/Anhörung etc. verloren.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeiterinnen der Bußgeldbehörde.
Erforderliche Unterlagen
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