Leistungen

Bußgeldbescheid verloren

hat ein/e Bürger/in seinen/ihren Bußgeldbescheid, die schriftliche Verwarnung/Anhörung etc. verloren, so kann er/sie sich gerne bei den Sachbearbeiterinnen der Bußgeldbehörde melden.

Da sich häufig sehr individuelle Fragen hierzu ergeben, ist eine allgemeine Vorgehensweise nicht möglich.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben Ihren Bußgeldbescheid, die schriftliche Verwarnung/Anhörung etc. verloren.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeiterinnen der Bußgeldbehörde.

Erforderliche Unterlagen

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