Lärmaktionsplan der Stadt Baden-Baden
Verkehrslärm kann die Lebensqualität und Gesundheit beeinträchtigen. Mit dem Lärmaktionsplan untersucht die Stadt Baden-Baden die Lärmbelastung an stark befahrenen Straßen und prüft Maßnahmen zur Verbesserung der Situation. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Lärmaktionsplanung, zum aktuellen Verfahren sowie zu den geplanten Maßnahmen.
Was ist der Lärmaktionsplan?
Ein Lärmaktionsplan ist ein Konzept der Stadt zur Verringerung von Verkehrslärm. Grundlage dafür sind gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes. Ziel ist es, besonders belastete Bereiche zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz zu prüfen – zum Beispiel Temporeduzierungen, lärmarmer Asphalt oder Änderungen in der Verkehrsführung.
Warum erstellt die Stadt Baden-Baden einen Lärmaktionsplan?
Welche Maßnahmen sind im Lärmaktionsplan enthalten?
Wurden Bürgerinnen und Bürger beteiligt?
Ja. Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird die Öffentlichkeit beteiligt. Bürgerinnen und Bürger können Hinweise geben, Problembereiche melden und Stellungnahmen einreichen.
Wichtige Termine im Verfahren:
- Vorstellung des Entwurfs der zweiten Fortschreibung im Hauptausschuss am 19.05.2025
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Gemeinderat am 26.05.2025
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 02.06.2025 bis 02.07.2025
- Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit am 16.10.2025
Wo finde ich die Gemeinderatsvorlage und weitere Unterlagen?
Die Stadt Baden-Baden veröffentlicht die Unterlagen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans sowie öffentliche Bekanntmachungen online. Sie finden die Gemeinderatvorlage hier: Sitzung - Bürgerinformationssystem. Darunter finden Sie auch den Katalog der geplanten Maßnahmen: Vorlage - Bürgerinformationssystem. Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie hier: Lärmaktionsplanung - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Wie geht es weiter?
Nach der Verabschiedung des Lärmaktionsplans werden die geplanten Maßnahmen rechtlich und fachlich geprüft. Anschließend können sie schrittweise umgesetzt werden. Die Umsetzung ist teilweise aufwendig und kann Zeit in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf bestimmte Maßnahmen besteht nicht. Die Stadt prüft jeweils, welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll und umsetzbar sind. Dabei werden unter anderem die tatsächliche Lärmbelastung, laufende Baustellen sowie die finanzielle Situation der Stadt berücksichtigt.
Umsetzung des Lärmaktionsplans - Phase 1
Die nachfolgende Übersicht zeigt die geplanten Geschwindigkeitsreduzierungen im Rahmen der Umsetzung der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplan. Sobald weitere Maßnahmen konkretisiert werden, werden auch diese in die Übersicht aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass sich die Umsetzung aufgrund von Wetterbedingungen sowie im Zuge der Durchführung von Veranstaltungen und Baustellen verzögern kann. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
| Straße | Bereich (jeweils beide Fahrtrichtungen) | Maßnahme | Zeitraum der Umsetzung | Erledigt? |
| K 9617 Sandweierer Straße | Ortstafel aus Richtung Rastatt bis zur Einmündung der Hauenebersteiner Straße | Tempo 30 im Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr | KW 37 | JA |
| Einmündung der Hauenebersteiner Straße bis zum bestehenden Tempo 30-Bereich | Tempo 30 ganztags | KW 37 | JA | |
| Ortstafel aus Richtung Oos bis zum bestehenden Tempo 30-Bereich | Tempo 30 ganztags | KW 37 | JA | |
| K 9611 Römerstraße | Ortstafel aus Richtung Richard-Haniel-Straße bis zur Einmündung der Geranienstraße | Tempo 30 im Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr | KW 40 | JA |
| K 9611 Römerstraße | Einmündung der Geranienstraße bis zum bestehenden Tempo 30-Bereich | Tempo 30 ganztags | KW 37 | JA |
| Straße | Bereich (jeweils beide Fahrtrichtungen) | Maßnahme | Zeitraum der Umsetzung | Erledigt? |
| L 67 Karlsruher Straße | Ortstafel aus Richtung Oos bis zum Kreisverkehrsplatz mit Bertha-Benz-Straße | Tempo 30 ganztags | KW 37 | JA |
| Straße | Bereich (jeweils beide Fahrtrichtungen) | Maßnahme | Zeitraum der Umsetzung | Erledigt? |
| Waldseestraße | Einmündung der B 500 bis zur Waldseestraße 11a | Tempo 30 ganztags | ab KW 41 | |
| Rheinstraße | Einmündung der Balger Straße bis zur Einmündung der Murgstraße | Tempo 30 im Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr | ab KW 42 |
| Straße | Bereich (jeweils beide Fahrtrichtungen) | Maßnahme | Zeitraum der Umsetzung | Erledigt? |
| Rheinstraße | Rheinstraße 202 bis 236 | Tempo 30 ganztags | ab KW 42 | |
| Sinzheimer Straße | Ortstafel aus Richtung B 500 bis zur Sinzheimer Straße 58 | Tempo 30 im Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr | ab KW 43 | |
| Sinzheimer Straße 58 bis zum Charles de Gaulle Platz | Tempo 30 ganztags | ab KW 43 | ||
| Schwarzwaldstraße | Charles de Gaulle Platz bis zum bestehenden Tempo 30-Bereich | Tempo 30 im Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr | ab KW 45 |
