Übertragung der Schuldnerberatung und neue Gebäudestrategie zur Unterbringung: Sozialausschuss der Stadt Baden-Baden stellt strategische Weichen
Baden-Baden. In seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Oktober, befasste sich der Sozialausschuss der Stadt Baden-Baden mit zentralen strategischen Fragen. Die Sitzung wurde als zweiter Testlauf im hybriden Format durchgeführt und stand im Zeichen der qualitativen Verbesserung kommunaler Angebote.
Kernpunkt der Beratungen:
Zu Beginn der Sitzung wurden die neuen Mitglieder des Sozialausschusses offiziell verpflichtet. Mit Jennifer Rapp (Geschäftsführerin der AWO Baden-Baden) und Karin Koch (Vorsitzende des ambulanten Hospizdienstes Baden-Baden Sinzheim) ist das Gremium wieder vollständig besetzt und bereit, die sozialen Herausforderungen der Stadt aktiv anzugehen.
Ein Kernpunkt der Beratungen war die Übertragung der Schuldnerberatung an das Diakonische Werk Baden-Baden und Rastatt. Durch diesen Schritt sollen die fachliche Expertise gebündelt und die Unterstützung für Menschen in finanziellen Notlagen optimiert werden. Bürgermeister Dr. Tobias Krammerbauer betonte die Bedeutung dieser Entscheidung für die Qualität der sozialen Arbeit: „Mit der Übertragung der Schuldnerberatung an die Diakonie stellen wir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger eine hochprofessionelle und spezialisierte Unterstützung erhalten. Unser Ziel ist es, die Leistungsqualität spürbar zu verbessern und den Betroffenen eine noch effektivere Hilfe aus der Schuldenfalle zu ermöglichen.“
Weitere Informationen
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Weiterentwicklung der Gebäudestrategie zur Unterbringung von Geflüchteten. Die Stadt verfolgt hierbei einen strategischen Ansatz, bei dem nicht mehr benötigte Kapazitäten schrittweise abgebaut werden. Auf diese Weise entlastet die Stadt den Haushalt und sichert gleichzeitig die notwendige Unterbringung.
Zudem stellte die kommunale Behindertenbeauftragte Ricarda Moser ihren Jahresbericht vor und präsentierte die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sowie aktuelle Projekte. Abschließend wurde das Gremium über die Auswirkungen des 13. Änderungsgesetzes des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) informiert. Im Zuge der Umwandlung des Bürgergelds in die neue Grundsicherung wurden die rechtlichen Änderungen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Verwaltung und die Leistungsberechtigten erörtert.
