Stadtverwaltung stellt Sachverhalt zur Ortsvorsteherwahl in Haueneberstein klar

Baden-Baden. Die Stadtverwaltung Baden-Baden weist Spekulationen über eine Vorfestlegung im Auswahlverfahren für die Ortsvorsteherstelle in Haueneberstein entschieden zurück. Das Auswahlverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Stadtverwaltung weist Annahme zurück

Anlass ist die Berichterstattung über das in der Beschlussvorlage zur Wahl des Ortsvorstehers in Haueneberstein angeführte Datum. Die Berichterstattung suggeriert, dass dem Verfasser des Beschlussvorschlags bereits mindestens einen Tag vor den Bewerbungsgesprächen klar gewesen sei, wer als Sieger aus den Gesprächen hervorgehen würde.
 
Diese Annahme weist die Stadtverwaltung entschieden zurück.
 
Das in der Berichterstattung angeführte Datum vom 6. Oktober 2026 bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem die Beschlussvorlage erstmals im Verwaltungssystem angelegt wurde. Dies entspricht dem üblichen Verwaltungsablauf. Beschlussvorlagen werden frühzeitig angelegt und im weiteren Verfahren fortlaufend bearbeitet und ergänzt. Das Anlagedatum ist daher nicht mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung oder Freigabe einer Beschlussvorlage gleichzusetzen.

Weitere Informationen

Das Auswahlgespräch fand am 7. Oktober 2026 statt. Am 13. Oktober 2026 wurden beide Bewerber zudem in nichtöffentlicher Sitzung des Ortschaftsrats Haueneberstein vorgestellt. Erst im Anschluss an diese Termine wurde die Beschlussvorlage weiterbearbeitet und der konkrete Personalvorschlag abschließend ausgearbeitet.
 
Die Freigaben der Beschlussvorlage erfolgten anschließend durch die beteiligten Dezernenten Bürgermeister Dr. Krammerbauer und Oberbürgermeister Thomas Jung am Donnerstag, 22. Oktober 2026.
 
Auch die vorgesehene unbefristete tarifliche Beschäftigung stellt keine besondere Begünstigung dar. Diese Beschäftigungsform war bereits vor Durchführung des Auswahlverfahrens und unabhängig von der Person des Bewerbers festgelegt worden. Im Unterschied zu den bisherigen beamtenrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen gelten für einen neu eingestellten Tarifbeschäftigten die arbeitsrechtlichen Regelungen, insbesondere auch die Möglichkeit einer Probezeit mit erleichterter Kündigung.
Die Stadtverwaltung sieht keinen Anlass, die Ordnungsmäßigkeit des Auswahlverfahrens infrage zu stellen.