Finanzen

Im Bereich Finanzen finden Sie Informationen rund um den Haushalt der Stadt Baden-Baden, kommunale Steuern sowie Gebühren und Beiträge. Dazu gehören unter anderem der Haushaltsplan, Informationen zur Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer und Hundesteuer sowie wichtige Satzungen und Formulare.

Haushalt

Der Haushalt der Stadt Baden-Baden bildet die Grundlage für die finanziellen Planungen und Aufgaben der Stadtverwaltung. Er zeigt, welche Einnahmen und Ausgaben vorgesehen sind und wie öffentliche Mittel eingesetzt werden, um städtische Leistungen und Projekte zu finanzieren.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung

Was ist ein Haushaltsplan

Der Haushaltsplan einer Gemeinde ist ein Arbeits- und Wirtschaftsplan, von dem die Verwaltung nur im begrenzten Sonderfall abweichen darf. Auf diese Weise haben die demokratisch gewählten Gemeindevertreter, die den Haushaltsplan beschließen, ein Steuerungsmittel, mit dem sie die Interessen der Bürger durchsetzen können.
Die Gemeinde ist dabei weitgehend unabhängig, wie sie ihr Geld investieren will.

Der Haushaltsplan einer Kommune enthält alle (voraussichtlich) zu erfüllenden Aufgaben für das kommende Haushaltsjahr und die damit verbundenen Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsplan können Dritte (Bürger, Vereine, Firmen usw.) keine Ansprüche auf bestimmte Leistungen ableiten.
Neben der Planung für das kommende Jahr muss die Kommune auch eine mittelfristige Finanzplanung erstellen, die sich über 4 Jahre erstreckt.
Ein Bestandteil des Finanzplans ist das Investitionsprogramm. In diesem wird dargestellt, welche Investitionen künftig anstehen und wie diese finanziert werden sollen.

Neues Kommunales Haushaltsrecht

Zu Beginn des Jahres 2013 hat die Stadt Baden-Baden ihre Haushaltsführung auf die „Kommunale Doppik“ im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) umgestellt.
Der Haushalts­­­­­plan gliedert sich nicht wie bisher in einen Vermögens- und einen Verwal­tungs­­­­­haus­halt, sondern in eine Drei-Kompo­­­­­nen­ten-Rechnung auf. Die Drei-Kompo­­­­­nen­ten-Rechnung besteht aus dem Ergeb­­­­­nis­haus­halt/-rechnungdem Finanz­haus­halt/-rechnung sowie aus der Vermö­­­­­gens­rech­­­­­nung/­­­­­Bi­lanz.

Haushaltssatzung der Stadt Baden-Baden

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 beschlossen:

Ergebnishaushalt

Der Ergeb­­­nis­haus­halt umfasst alle Erträge und Aufwen­­­dun­­­gen; er ist das Herzstück der Doppik. Er stellt das gesamte Ressour­­­cen­auf­­­kom­­­men und den Ressour­­­cen­­­ver­­­­­brauch dar. Hier wird der Werte­­­ver­­­­­zehr und Werte­­­zu­wachs der Kommune wieder­­­­­ge­­­ge­­­ben.

Das Ergebnis aus Aufwand und Ertrag gibt Auskunft darüber, ob die Gemeinde leistungs­­­­­fä­hig ist und ob sie ihre Aufgaben mit den vorhan­­­de­­­nen Mitteln erfüllen kann.

Finanzhaushalt

Der Finanz­haus­halt enthält sämtli­che Einzah­­lun­­gen und Auszah­­lun­­gen. Hier werden die Inves­ti­ti­­ons- und Finan­­zie­rungs­­tä­tig­kei­ten darge­­stellt. Weiterhin gibt der Finanz­haus­halt Aufschluss darüber, ob der Stadt Baden-Baden genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Zahlungs­­­ver­­pflich­tun­­gen nach zu kommen.

Steuern

Die Stadt Baden-Baden erhebt verschiedene kommunale Steuern, die zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Leistungen beitragen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den einzelnen Steuerarten sowie zu den jeweiligen Regelungen und Ansprechpartnern.

Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Baden-Baden erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Sie betrifft alle Personen, die neben ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Stadtgebiet innehaben.

Was ist eine Zweitwohnung?

Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die jeder zusätzlich zur Hauptwohnung innehat – unabhängig davon, ob sie der Erholung, Ausbildung, Berufsausübung oder sonstigen persönlichen Zwecken dient. Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung.

Höhe der Steuer

Die Steuer wird auf Grundlage der Jahreskaltmiete berechnet.

  • Bis 2.500 € Jahresmiete  20 %
  • 2.500 € bis 5.000 € Jahresmiete 27,5 %
  • Über 5.000 € Jahresmiete 35 %

Befreiung der Steuer

In bestimmten Fällen ist eine Wohnung von der Zweitwohnungssteuer befreit. Dies gilt insbesondere für:

  • Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen, die nicht dauerhaft getrennt leben und aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung in Baden-Baden innehaben.
  • Voraussetzung: Die gemeinsame Hauptwohnung liegt außerhalb des Stadtgebiets und die Nebenwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung dieser Person.
  • Wichtig: Die Wohnung darf nicht von beiden Partnern gemeinsam gehalten werden.

Kontakte

Frau Kerstin Wörther

Buchstabe T - Z

Raum 403
Frau Susanne Doppelbauer

Buchstabe A - Ka

Raum 400
Frau Susanne Pieper

Wohnberechtigungsschein, Zweitwohnungsteuer: Buchstabe Kb - S

Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Gebäude Rathaus
Raum 403

Erschließungsbeiträge zahlen

Hinweis

Es empfiehlt sich in jedem Fall, im Vorfeld eines Grundstückkaufs evtl. noch anfallende Beitragspflichten abzuklären.
Darüber hinaus ist es ratsam, bei den Stadtwerken nachzufragen, ob und in welcher Höhe Kosten für Strom-, Gas-, und Wasseranschlüsse anfallen.

Kontakt

Herr Michael Braun

Abteilungsleitung Steuern

Raum 401

Grundsteuer festsetzen

Bodenrichtwerte

Kontakt

Frau Susanne Hönig

Grundsteuer

Raum 402

Hundesteuer - Hund anmelden

Hinweis

Hunde im Alter bis zu drei Monaten sind noch nicht steuerpflichtig.

Verlegen Hundehalter den überwiegenden Aufenthaltsort des Hundes in eine andere Gemeinde oder besitzen sie keinen Hund mehr, müssen sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.

Für manche Hunde werden auf Antrag Ermäßigungen oder Befreiungen gewährt (z. B. Blindenhunde, Rettungshunde, Wachhhunde, Diensthunde und Hunden von Forstbediensteten).
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachgebiet Steuern.

Online-Terminvereinbarung

Kontakt

Frau Iris Hoffmann-Welle

Wettbürosteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer

Raum 400
Abteilung Steuern
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Fax (0 72 21) 93 22 46

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

mit Terminvergabe
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:30 Uhr