Finanzen
Im Bereich Finanzen finden Sie Informationen rund um den Haushalt der Stadt Baden-Baden, kommunale Steuern sowie Gebühren und Beiträge. Dazu gehören unter anderem der Haushaltsplan, Informationen zur Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer und Hundesteuer sowie wichtige Satzungen und Formulare.
Haushalt
Der Haushalt der Stadt Baden-Baden bildet die Grundlage für die finanziellen Planungen und Aufgaben der Stadtverwaltung. Er zeigt, welche Einnahmen und Ausgaben vorgesehen sind und wie öffentliche Mittel eingesetzt werden, um städtische Leistungen und Projekte zu finanzieren.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung
Was ist ein Haushaltsplan
Der Haushaltsplan einer Gemeinde ist ein Arbeits- und Wirtschaftsplan, von dem die Verwaltung nur im begrenzten Sonderfall abweichen darf. Auf diese Weise haben die demokratisch gewählten Gemeindevertreter, die den Haushaltsplan beschließen, ein Steuerungsmittel, mit dem sie die Interessen der Bürger durchsetzen können.
Die Gemeinde ist dabei weitgehend unabhängig, wie sie ihr Geld investieren will.
Der Haushaltsplan einer Kommune enthält alle (voraussichtlich) zu erfüllenden Aufgaben für das kommende Haushaltsjahr und die damit verbundenen Aufwendungen und Auszahlungen.
Aus dem Haushaltsplan können Dritte (Bürger, Vereine, Firmen usw.) keine Ansprüche auf bestimmte Leistungen ableiten.
Neben der Planung für das kommende Jahr muss die Kommune auch eine mittelfristige Finanzplanung erstellen, die sich über 4 Jahre erstreckt.
Ein Bestandteil des Finanzplans ist das Investitionsprogramm. In diesem wird dargestellt, welche Investitionen künftig anstehen und wie diese finanziert werden sollen.
Neues Kommunales Haushaltsrecht
Zu Beginn des Jahres 2013 hat die Stadt Baden-Baden ihre Haushaltsführung auf die „Kommunale Doppik“ im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) umgestellt.
Der Haushaltsplan gliedert sich nicht wie bisher in einen Vermögens- und einen Verwaltungshaushalt, sondern in eine Drei-Komponenten-Rechnung auf. Die Drei-Komponenten-Rechnung besteht aus dem Ergebnishaushalt/-rechnung, dem Finanzhaushalt/-rechnung sowie aus der Vermögensrechnung/Bilanz.
Haushaltssatzung der Stadt Baden-Baden
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 beschlossen:
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt umfasst alle Erträge und Aufwendungen; er ist das Herzstück der Doppik. Er stellt das gesamte Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch dar. Hier wird der Werteverzehr und Wertezuwachs der Kommune wiedergegeben.
Das Ergebnis aus Aufwand und Ertrag gibt Auskunft darüber, ob die Gemeinde leistungsfähig ist und ob sie ihre Aufgaben mit den vorhandenen Mitteln erfüllen kann.
Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt enthält sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen. Hier werden die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten dargestellt. Weiterhin gibt der Finanzhaushalt Aufschluss darüber, ob der Stadt Baden-Baden genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Zahlungsverpflichtungen nach zu kommen.
Steuern
Die Stadt Baden-Baden erhebt verschiedene kommunale Steuern, die zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Leistungen beitragen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den einzelnen Steuerarten sowie zu den jeweiligen Regelungen und Ansprechpartnern.
Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Baden-Baden erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Sie betrifft alle Personen, die neben ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Stadtgebiet innehaben.
Was ist eine Zweitwohnung?
Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die jeder zusätzlich zur Hauptwohnung innehat – unabhängig davon, ob sie der Erholung, Ausbildung, Berufsausübung oder sonstigen persönlichen Zwecken dient. Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung.
Höhe der Steuer
Befreiung der Steuer
In bestimmten Fällen ist eine Wohnung von der Zweitwohnungssteuer befreit. Dies gilt insbesondere für:
- Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen, die nicht dauerhaft getrennt leben und aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung in Baden-Baden innehaben.
- Voraussetzung: Die gemeinsame Hauptwohnung liegt außerhalb des Stadtgebiets und die Nebenwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung dieser Person.
- Wichtig: Die Wohnung darf nicht von beiden Partnern gemeinsam gehalten werden.
Kontakte
Frau
Susanne Pieper
Wohnberechtigungsschein, Zweitwohnungsteuer: Buchstabe Kb - S
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Gebäude
Rathaus
Raum
403
Erschließungsbeiträge zahlen
Hinweis
Es empfiehlt sich in jedem Fall, im Vorfeld eines Grundstückkaufs evtl. noch anfallende Beitragspflichten abzuklären.
Darüber hinaus ist es ratsam, bei den Stadtwerken nachzufragen, ob und in welcher Höhe Kosten für Strom-, Gas-, und Wasseranschlüsse anfallen.
Kontakt
Herr
Michael Braun
Abteilungsleitung Steuern
Raum
401
Grundsteuer festsetzen
Bodenrichtwerte
Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweis
Hunde im Alter bis zu drei Monaten sind noch nicht steuerpflichtig.
Verlegen Hundehalter den überwiegenden Aufenthaltsort des Hundes in eine andere Gemeinde oder besitzen sie keinen Hund mehr, müssen sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
Für manche Hunde werden auf Antrag Ermäßigungen oder Befreiungen gewährt (z. B. Blindenhunde, Rettungshunde, Wachhhunde, Diensthunde und Hunden von Forstbediensteten).
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachgebiet Steuern.
Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Frau
Iris Hoffmann-Welle
Wettbürosteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer
Raum
400
Abteilung Steuern
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Fax
(0 72 21) 93 22 46
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
mit Terminvergabe
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 17:30 Uhr